Die Nachricht ist nicht mehr ganz neu, aber noch immer positiv: Seit Monatsbeginn gibt es eine Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) mit Sitz in Luxemburg, deren Befugnisse zunächst hauptsächlich auf die Verfolgung von Finanzbetrug, Korruption, Geldwäsche und Unterschlagung von EU-Geldern beschränkt sind, aber jederzeit vom Europäischen Rat ausgedehnt werden können.
An dem Projekt beteiligen sich derzeit 22 Mitgliedsstaaten, während drei (Polen, Schweden und Ungarn) — noch — außen vor bleiben. Zwei weitere sind nicht (Dänemark) oder nur teilweise (Irland) im gemeinsamen Rechtsraum.
Die erste Generalstaatsanwältin der EuStA ist die aus Siebenbürgen stammende Laura Codruța Kövesi. Sie wurde vom EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten zunächst bis 2026 ernannt und wird 22 Europäische Staatswanwältinnen an ihrer Seite haben.
Die Ermittlungsarbeit wird aber faktisch großteils von den sogenannten delegierten Staatsanwälten durchgeführt werden, die sich in den Mitgliedsstaaten befinden. Auch die allfällige Anklageerhebung wird in den jeweils betroffenen Staaten nach den örtlichen Gesetzen geführt. Somit ist auch die Funktionsweise der EuStA zumindest vorerst noch stark nationalstaatszentriert.
Ein erstes wichtiges Betätigungsfeld für die neue Behörde wird der milliardenschwere Corona-Wiederaufbaufonds sein, der voraussichtlich das Interesse und die Begehrlichkeiten der organisierten Kriminalität wecken wird.
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