Kürzlich wurde in Italien die italienische Gebärdensprache (LIS) und die italienische taktile Gebärdensprache (LIST) offiziell anerkannt. Unklar war und ist, ob dies in Südtirol sinngemäß auch für die Deutsche und/oder die Österreichische Gebärdensprache (DGS/ÖGS) gilt.
Diesbezüglich erkundigte sich Andreas Leiter-Reber (F) in der aktuellen Fragestunde bei LRin Waltraud Deeg (SVP). Demnach hätten die zuständigen Landesämter im Rahmen der Umwandlung des Dekrets in ein Gesetz versucht, eine Änderung herbeizuführen, die die Gleichstellung zugunsten der deutschsprachigen Südtiroler Bevölkerung sichergestellt hätte. Allerdings wurde das Gesetz — wie so oft in Italien — an die Vertrauensfrage geknüpft, womit keine Änderungen möglich gewesen seien. Bei nächster Gelegenheit solle die Änderung jedoch in den Gesetzestext aufgenommern weden. Es handle sich jedoch hauptsächlich um eine formelle Angelegenheit, da die Gleichstellung der deutschen Sprache aufgrund des Autonomiestatuts bereits gegeben sei und das Gesetz 69/2021 bereits »die entsprechende Schutzklausel für die Sonderautonomien beinhaltet«.
Ob hier das Autonomiestatut (Art. 99) wirklich automatisch greift, würde ich mit einer gesunden Portion Skepsis dahingestellt lassen. In Bezug auf die Berufsverzeichnisse war die Landesregierung ebenfalls dieser Auffassung — die es natürlich zu verteidigen gilt —, schlussendlich musste jedoch ein entsprechender Passus in ein Staatsgesetz eingebaut werden.
Und die erwähnte Schutzklausel für die Sonderautonomien konnte ich im Gesetz ehrlich gesagt auch nicht finden — jedenfalls nicht im einschlägigen Artikel (34-ter), wo ausdrücklich die italienische Gebärdensprache erwähnt wird.
Ferner wollte Leiter-Reber wissen, ob die Landesregierung dem Landtag eine Initiative vorlegen werde, um unter Einbindung der Interessensvertreterinnen zu klären, ob in Südtirol die deutsche, die österreichische oder beide Gebärdensprachen amtlich verwendet werden sollen.
LRin Deeg antwortete darauf, dass die Landesregierung gemäß Landesgesetz 7/2015 (Artikel 29, Abs. 6) das Ziel verfolge
die Inklusion der gehörlosen und taubblinden Menschen durch die Unterstützung, Förderung und Verbreitung der Gebärdensprache und der taktilen Gebärdensprache anzuerkennen.
Davon war gerade in der Pandemie nur ansatzweise etwas zu erkennen.
Aktuell sei die ÖGS die von der deutschsprachigen Bevölkerung im Lande am häufigsten benutzte Gebärdensprache. Heißt wohl im Klartext: wennschon soll diese der italienischen Gebärdensprache in Südtirol gleichgestellt werden.
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