Das Bozner Landesgericht hat den Autor Alexander Schiebel heute vom Vorwurf freigesprochen, sich mit seinem Buch Das Wunder von Mals – Wie ein Dorf der Agrarindustrie die Stirn bietet der üblen Nachrede schuldig gemacht zu haben. Im Herbst 2020 war der Prozess gegen Schiebel und den Agrarreferenten des Umweltinstituts München, Karl Bär (Grüne), von der Hohen Kommissärin für Menschenrechte des Europarats als Paradebeispiel für Slapping präsentiert worden. Dabei geht es um strategische Klagen, die gegen die öffentliche Partizipation gerichtet sind.
Der relativ rasche Freispruch ist zwar erfreulich — das Slapping an sich ist dadurch jedoch höchstens entschärft, aber nicht behoben. Schließlich geht es bei dem strategischen Missbrauch der Justiz, um Kritikerinnen einzuschüchtern oder mundtot zu machen, gar nicht in erster Linie um den schlussendlichen gerichtlichen Erfolg. Allein schon die Einleitung eines für die Betroffenen zeit-, geld- und energieraubenden Prozesses entfaltet häufig eine massive abschreckende Wirkung. Und wenn sich in diesem Fall Herr Schiebel wohl nicht von seiner Tätigkeit wird abbringen lassen, so könnte die Botschaft zumindest für Unbeteiligte lauten: Besser den Mund halten, um nicht gerichtlich verfolgt zu werden.
Ferner wurde Karl Bär, anders als Alexander Schiebel, nicht freigesprochen. Noch nicht jedenfalls.
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