Bei der direkten Demokratie ist die SVP anscheinend von ihrer bisherigen Linie nicht abzubringen: sie will den Bürgern die Mitbestimmung madig machen. Das jetzt angepriesene bayrische Modell wird nämlich auch zur bayrischen Häufigkeit der Nutzung dieses Rechts auf Volksabstimmungen auf Landesebene führen, nämlich alle zehn Jahre eine. Als Gegenleistung für die überfällige Senkung des Beteiligungsquorums will die SVP nämlich ein zweistufiges Verfahren (Volksbegehren an den Landtag mit 9.000 Unterschriften zuerst, dann erst eigentliche Volksinitiative mit 39.000 Unterschriften. Dies bei unveränderten Modalitäten der Unterschriftensammlung wohlgemerkt. Eine 10%-Hürde dieser Art wird viele wichtige Anliegen der Bürger abwürgen, woran der SVP gelegen zu sein scheint.
Jetzt nimmt das Volk Platz: Aber leider nur zum Zuschauen.
In der Schweiz können 2,2% der Wahlberechtigten eine Volksabstimmung erwirken. Die Schweizer konnten von 1848 bis 2006 über 188 obligatorische, bestätigende Referenden (Verfassungsänderungen) über 156 fakultative bestätigende Referenden und 192 Volksinitiativen auf Bundesesebene abstimmen. Knapp die Hälfte davon gingen durch bei einer durchschnittlichen Beteiligung von rund 40% Das ist der normale Bedarf an Abstimmungen bei einer bürgerfreundlichen Regelung der direkten Demokratie. Jedes Jahr werden die Schweizer mindestens einmal zu einer Abstimmung zu den Urnen gerufen (was auch per Brief oder ab 2011 elektronisch erfolgen kann). Auf kantonaler Ebene müssen im Schnitt für eine Volksinitiative 2,3% der Wahlberechtigten unterschreiben, und zwar frei und ohne bürokratische Hürden. Beispielsweise im Kanton Vaud mit einer mit Südtirol vergleichbaren Zahl von Wahlberechtigen (364.000) müssen 33% (12.000) frei unterschreiben. Die meisten Kantone fordern eine Unterschriftenleistung zwischen 2 und 3% der Wahlberechtigten und dies hat sich bewährt. Es gibt keine ernsthaften Bestrebungen diese Regelungen wegen “Demokratiemüdigkeit” einzuschränken, es gibt bei durchschnittlichen Kosten von 1,5 Euro pro Abstimmung und Wahlberechtigen auch keine Diskussion über zu hohe Kosten der direkten Demokratie.
Vor 5 Jahren hat die SVP die direkte Demokratie mit dem Gesetz Nr.11/2005 schlecht geregelt. Nachdem am 25. Oktober 2009 114.000 Wähler und Wählerinnen für eine echt bürgerfreundliche Regelung der direkten Demokratie im Sinne der INITIATIVE bzw. der UfS gestimmt haben, hat die SVP halbherzig eine Nachbesserung versprochen. Nachdem dann im Mai 2010 die zunächst erwartete Wahlschlappe ausblieb, merkten die SVP-Strategen einmal mehr, dass die Wähler recht vergesslich sind. Dann haben zwei weitere Ereignisse den der Mitbestimmung feindlichen Kreisen dieser Partei neuen Auftrieb verliehen: drei Bozner Richter sprachen im Sommer 2010 den Normalbürgern das Recht ab, Volksinitiativen zu den Satzungsgesetzen (Wahlgesetz und direkte Demokratie) zur Abstimmung zu bringen und entsprachen damit der engstirnigen Auffassung der SVP. Bei der Volksabstimmung zur weiteren Erschließung des Kronplatzes stimmten letzten Sonntag zu wenig Wahlberechtigte ab – die Kombination 40%-Quorum und Verwirrstrategie hat wieder gegriffen. “Wir verstehen die direkte Mitbestimmung der Bürger als sinnvolle Ergänzung. Jedoch soll auf diesem Wege nicht der Landtag oder die Landesregierung ersetzt werden, so wie es die Initiative für mehr Demokratie wünscht”, erklärt SVP-Landessekretär Philipp Achammer diese Woche. Diese flapsige Unterstellung zeigt einmal mehr, dass die SVP die direkte Demokratie “aushungern” will. Niemand spricht etwa in der Schweiz davon, dass die Politiker und Repräsentativorgane durch eine faire Regelung der Bürgerrechte ersetzt worden seien. Es sieht also ganz danach aus, als ob die Südtiroler Wähler zunächst für andere Mehrheitsverhältnisse im Landtag sorgen müssen, bevor eine bürgerfreundliche Regelung der direkten Demokratie eine Chance bekommt.
Scrì na resposta