Umwelt- und Tierschutz sollen — nach deutschem und französischem Vorbild — Eingang in die italienische Verfassung finden. Eine grundsätzliche Einigung hierzu wurde nun im Verfassungsausschuss des römischen Senats gefunden, allerdings zu einer Formulierung, die es in sich hat. Demnach schütze die Republik die Umwelt, die Biodiversität und die Ökosysteme, auch im Interesse der künftigen Generationen. Die Umsetzung sei mit staatlichem Gesetz zu regeln.
So gut das Ziel per se ist, so besorgniserregend ist es wieder einmal aus autonomistischer Sicht. Wenn der Schutz von der Republik ausgeht — und nicht von den Regionen und Ländern, sondern vom Staat geregelt werden soll, steht eine weitere Zentralisierung in einem Schlüsselbereich der Zukunft an. Seit Jahrzehnten regelt Südtirol wesentliche Teile der betroffenen Materie autonom. Sollte aber Artikel 9 der italienischen Verfassung wie geplant ergänzt werden, sind Kompetenzstreitigkeiten und -verschiebungen zu Ungunsten des Landes vorprogrammiert.
Nun muss der Passus noch von beiden Kammern des Parlaments in doppelter Lesung genehmigt werden. Bei den bestehenden Mehrheitsverhältnissen dürfte dies aber zu schaffen sein.
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