Im April hatte die französische Nationalversammlung mit großer Mehrheit ein nicht nur für französische Verhältnisse fortschrittliches Minderheitenschutzgesetz verabschiedet. Unter anderem hätte es — als eine der wichtigsten Maßnahmen — den vollen Immersionsunterricht in einer Minderheitensprache an öffentlichen Schulen gestattet.
Der Gegenschlag des Jakobinertums kam postwendend: Nach einer Beschwerde der unterlegenen Republique en Marche von Präsident Macron fällte das Verfassungsgericht nun ein vernichtendes Urteil. Im Sinne von Artikel 2 der Verfassung, der Französisch als »Sprache der Republik« festlegt, sei die Immersion genauso unzulässig, wie die Einführung »unfranzösischer« Sonderzeichen (ñ oder í) für Eigennamen.
Als die Staatssprache — erst 1992 — in die Verfassung geschrieben wurde, hieß es, die Maßnahme sei nicht gegen die Minderheitensprachen gerichtet, sondern gegen die fortschreitende Anglisierung. Eine Intention, an die sich heute einige nicht mehr erinnern wollen.
Ob der Richterspruch nicht nach hinten losgeht, muss sich jedoch erst noch zeigen. Schon sind in vielen Regionen Protestkundgebungen geplant. Wenn die minderheitenfreundliche Dynamik anhält, die zur Verabschiedung des sogenannten Molac-Gesetzes (mit überwältigenden 247 zu 76 Stimmen) geführt hat, könnte die französische Sprache auch wieder aus Artikel 2 gestrichen werden.
Immerhin war die Verfassungsbeschwerde selbst bei der Republique en Marche nicht unumstritten. Einige Abgeordnete der Präsidentenpartei sehen die daraus hervorgegangenen Einschränkungen kritisch.
Die in Kürze stattfindenden Regionalwahlen sollen ein erster wichtiger Test für die künftige Entwicklung sein.
Cëla enghe: 01
Scrì na resposta