Das Berufsverzeichnis für Ärztinnen, die statt Italienischkenntnisse die Kenntnis der deutschen Sprache nachweisen möchten, ist offenbar Realität. Wie die Südtirolbeilage des Corriere heute berichtet, sollen drei Ärztinnen ein entsprechendes Kolloquium bestanden haben. Die Einschreibung eines Zahnarztes sei hingegen abgelehnt worden, da das staatliche Gesetz, mit dem die Einrichtung des Verzeichnisses für Deutschsprachige ermöglicht wurde, diesbezüglich widersprüchlich formuliert sei.
Noch im Oktober 2019 war im Hauptteil des Corriere ein Artikel des Südtiroler Journalisten Marco Angelucci erschienen, in dem er die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache in diesem Bereich als für die Sezessionistinnen fundamentalen Passus im damaligen Europagesetz beschrieb. Der italienische Verband der Ärztekammern FNOMCeO hatte die Gleichstellung letzten September sogar als Annexion Südtirols durch Österreich und »eine Art Extraterritorialität« bezeichnet.
Nichts von alledem ist bisher durch die erneute Gleichstellung der Sprachen in diesem Bereich eingetreten: Südtirol ist nach wie vor weder staatlich unabhängig noch ein Teil Österreichs. Lediglich eine eklatante Diskriminierung von Ärztinnen, die nur Deutschkenntnisse nachweisen können — gegenüber jenen, die nur Italienisch beherrschen — wurde hiermit hoffentlich beendet. Sie hatte im Juli 2019 mit dem Ausschluss eines österreichischen Arztes aus der Kammer begonnen.
Für die Zahnärztinnen muss jetzt allerdings noch eine Lösung gefunden werden.
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