Der ÖAMTC gibt die aktuelle Empfehlung aus, nicht zu früh von Winter- auf Sommerreifen zu wechseln, denn »[die] Wetterlage ist wichtiger als das Datum«. Man solle
immer ein Auge auf den Wetterbericht haben, denn nur, wenn es konstant warm ist und Schnee und Eis sich endgültig zurückgezogen haben, sollte man wirklich wechseln. Sommerreifen haben auf winterlichen Fahrbahnen, unabhängig vom Datum, nichts verloren.
— ÖAMTC-Mitteilung
Speziell wer einen Ausflug in die Berge plant, solle nicht voreilig wechseln.
Klingt einleuchtend und logisch.
Anders jedoch in Südtirol, denn hier gilt die — mit Verlaub — bescheuerte italienische Sommerreifenpflicht. Seit dem gestrigen 15. April haben Autofahrerinnen genau einen Monat Zeit, um den Reifenwechsel zu vollziehen, woran auch das Land in einer Aussendung erinnert.
Obwohl wir hierzulande gar keinen »Ausflug in die Berge« planen müssen, um quasi immer wieder in gebirgigen Lagen unterwegs zu sein, gilt die Maxime, dass nur das Datum zählt und nicht die Wetterlage. Ob sich »Schnee und Eis endgültig zurückgezogen haben«, ist dem römischen Gesetzgeber wurscht. Und wenn »Sommerreifen auf winterlichen Fahrbahnen, unabhängig vom Datum, nichts verloren« haben, können wir frei entscheiden, ob wir lieber unsere Sicherheit gefährden oder den Geldbeutel: bei angedrohten 422,– bis 1.682,- € Strafe und möglichem Entzug des Fahrzeugscheins will dieser Schritt wohlüberlegt sein.
Welchen Sinn und welche Berechtigung haben Gesetze, die ihrem eigentlichen Zweck — der Verkehrssicherheit — so krass zuwiderlaufen?
Hinweis: Mir ist bekannt, dass die Regelung de iure keine Sommerreifenpflicht ist. Es ist aber de facto eine, da Winterreifen i. d. R. nicht den Eigenschaften entsprechen, die sie ab dem 15. Mai in Italien erfüllen müssten.
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