Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) hat dem Landtag zur Einrichtung des Amts für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) einen offiziellen Bericht zukommen lassen.
Die Verpflichtung zur Schaffung einer derartigen »handlungsstarken Sprachstelle« war die Landesregierung eingangen, als sie sich im Juli 2019 die einschlägige Tagesordnung von Andreas Leiter Reber (F) zueigen machte.
Es sei Absicht der Landesregierung, so der LH in dem Bericht, das Recht der Bürgerinnen auf den Gebrauch der eigenen Muttersprache in den Beziehungen zur Verwaltung zu unterstützen und sicherzustellen. Neben Zuständigkeiten im Bereich Proporz und Zwei-/Dreisprachigkeit sei dem neuen Amt auch eine Anlaufstelle für Sprachbeschwerden zugeordnet worden, wo Bürgerinnen niederschwellig Auskunft und Beratung erhielten.
Von dieser Niederschwelligkeit ist bislang allerdings noch wenig zu spüren, da die neuen Möglichkeiten nirgendwo aktiv kommuniziert werden. Auch im Netz verfügt das AfLB nur über eine trockene Kontaktseite:
Ausschnitt Kontaktseite
Dem Bericht zufolge vertieft das Amt jede bekanntgewordene Verletzung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache mit der zuständigen Behörde, die dann auch vom LH aufgefordert wird, konkrete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Deren Umsetzung werde wiederum vom AfLB überprüft und gegebenenfalls das Regierungskommissariat informiert, das — noch immer — für die Verhängung allfälliger Strafen zuständig ist.
Verletzungen können dem Amt unter der gewöhnlichen E-Mailadresse landessprachen.buergerrechte[at]provinz.bz.it sowie unter der zertifizierten E-Mailadresse lb-ld[at]pec.prov.bz.it zur Kenntnis gebracht werden.
Das AfLB wurde mit BLR Nr. 218/2020 eingeführt. Im Bericht des Landeshauptmanns wird fälschlicherweise BLR Nr. 208/2020 genannt.
Scrì na resposta