von Felix von Wohlgemuth (Grüne)
In den letzten Tagen und Wochen hat sich in mir ein Gefühl zur Gewissheit gesteigert. Die Berichterstattung im Fall der Familie Perselli-Neumair hat leider nichts mehr mit objektiver Information zu tun, sondern hat unterstes Klatschpresse-Niveau erreicht.
Natürlich besteht in der Öffentlichkeit ein großes Interesse an dem Fall, aber das darf nicht dazu führen, dass privateste und intimste Details aus dem Leben einer Familie zur Auflagensteigerung missbraucht und bis ins kleinste Detail öffentlich ausgeschlachtet werden.
Journalistinnen und Journalisten haben hier eine große Verantwortung — oder besser gesagt, sie hätten diese, denn sie werden ihr in diesem Fall zu oft nicht gerecht.
Einen neuerlichen Tiefpunkt stellt für mich das heute in einer Tageszeitung erschienene Interview mit dem Psychiater Paolo Crepet dar. Dieser „Experte“ stellt in inakzeptabler Weise Ferndiagnosen zum psychologischen Zustand des Verdächtigen, liefert noch dazu noch das Tatmotiv und bezichtigt die Tochter von Laura Perselli und Peter Neumair gar, nicht mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren. Was erlaubt sich dieser Herr eigentlich?
Psychiatrische Ferndiagnosen sollten tabu sein — eigentlich. Die American Psychiatric Association und die American Psychological Association haben schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass die sogenannte Goldwater-Regel zu den ethischen Mindeststandards gehört, an welche sich ihre Mitglieder halten sollten.
Diese Regel ist nach einem ehemaligen Präsidentschaftskandidaten — Senator Barry Goldwater — benannt, welchem 1963 in einer Umfrage unter Psychiater*innen und Psycholog*innen eine Nichteignung zum Präsidenten bescheinigt wurde. Natürlich ohne, dass diese jemals mit ihm persönlich gesprochen hätten.
So erklärte in der Folge bereits 1973 die Amerikanische Psychiatrische Gesellschaft es sei “unethisch für Psychiater, eine professionelle Meinung zu äußern, bevor er oder sie eine Untersuchung vorgenommen und die Erlaubnis der Betroffenen erhalten hat, sich darüber zu äußern”. Die Goldwater-Regel gilt auch außerhalb der APA als wichtiger ethischer Standard in der Psychologie und Psychiatrie.
Was bezweckt das Interview mit Herrn Crepet also? Sind jetzt nicht mehr Gerichte dafür zuständig, über Schuld und Unschuld einer Person zu entscheiden und muss eine solche Verletzung beruflicher Ethik auch noch abgedruckt werden?
Ist den Pressevertretern eigentlich bewusst, dass — sollte es in diesem Fall zu einem Prozess kommen — es sich um einen Schwurgerichtsprozess handelt, bei welchem auch Laienrichter*innen vorgesehen sind? Nach solchen Berichten, wie wir sie in den letzten Tagen lesen mussten, wird es sehr schwer sein, unvoreingenommene Laienrichter*innen zu finden. Jede und jeder hat sich hier bereits ihr eigenes Urteil gebildet — und dieses Urteil wird maßgeblich von der Berichterstattung beeinflusst.
Die Grundfrage sollte immer sein: zielt Berichterstattung wirklich auf sachliche Information ab, oder soll möglicherweise nur billiger Voyeurismus befriedigt werden?
Deshalb meine Bitte: Geehrte Journalistinnen und Journalisten, kehrt zurück zu seriöser Berichterstattung — nicht nur aus Respekt vor der betroffenen Familie, sondern auch aus Respekt vor Eurem eigenen Berufstand.
Cëla enghe: 01
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