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Sezession für Urzì nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

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Der Landtagsabgeordnete der neofaschistischen FdI, Alessandro Urzì, hatte sich mit Anfrage 946/20 über die sezessionistischen Bergfeuer erkundigt, die die Schützen während des ersten Corona-Lockdowns entfacht hatten. Darauf antwortete LR Arnold Schuler (SVP) am 3. August unter anderem, dass die Feuer (da über 20 Meter vom Wald entfernt) keiner Genehmigung bedurft hätten und dass es sich bei diesen sogenannten »Mahnfeuern« inzwischen um eine in Südtirol und im übrigen Alpenraum konsolidierte Tradition handle. Sie seien während der letzten Jahre auch gegen den Transitverkehr und jüngst gegen das Großraubwild entfacht worden und fielen der Meinung des Landesrats zufolge in den Bereich der verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit.

Letzteres brachte Urzì so sehr auf die Palme, dass er sich dazu veranlasst sah, eine weitere, direkt an den Landeshauptmann gerichtete Anfrage (1230/20) zu verfassen. Darin erkundigte er sich allen Ernstes, ob auch Arno Kompatscher (SVP) — wie sein Landesrat — der Auffassung sei, dass ausdrücklich sezessionistische Handlungen unter die Meinungsfreiheit fallen.

Was in dieser Frage mitschwingt ist so klar wie beängstigend. Umso mehr, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass FdI auf staatlicher Ebene in allen Umfragen boomt.

Der LH lässt sich zum Glück nicht aus der Fassung bringen. Ja, er teile die Auffassung von Landesrat Schuler, denn alle hätten das Recht, ihre eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung frei zu äußern (Art. 21 Verfassung). Es sei zwar nicht Aufgabe der Landesregierung, sich zu jeder politischen Meinung zu äußern, er selbst habe jedoch wiederholt das Wort ergriffen, wenn es zu beleidigenden oder diskriminierenden Äußerungen gekommen sei.

Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01



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