Von Stazzema, in dessen Fraktion Sant’Anna die Waffen-SS am 12. August 1944 ein Massaker verübt hatte, geht eine Bürgerinitiative zur Verschärfung der laxen antifaschistischen Gesetzgebung in Italien aus. Punktuelle Eingriffe ins Strafgesetzbuch und ins sogenannte Mancino-Gesetz sollen die Verfolgung von Wiederbetätigungsversuchen verschärfen, wobei ein rassistischer Zusammenhang oder die Verbreitung von Botschaften im Internet zu erschwerenden Umständen erhoben werden sollen.
Das Strafgesetzbuch soll insbesondere um folgenden Artikel 293-bis (Propaganda des faschistischen und nationalsozialistischen Regimes) ergänzt werden:
Sofern keine schwerere Straftat vorliegt wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren belegt, wer die Inhalte der faschistischen Partei oder der deutschen nationalsozialistischen Partei, respektive die jeweiligen Methoden zum Umsturz des demokratischen Systems, verbreitet, auch wenn dies durch die Herstellung, Inverkehrbringung oder Verbreitung von Gegenständen geschieht, die Personen, Abbildungen oder Symbole wiedergeben, die damit eindeutig in Verbindung stehen, oder wer jedenfalls durch öffentliches Zeigen der damit zusammenhängenden Symbolik oder Gesten dafür Propaganda macht.
Das im ersten Absatz erwähnte Strafmaß wird um ein Drittel angehoben, wenn die Straftat auf telematischem bzw. informatischem Wege verübt wurde.
Das im ersten Absatz erwähnte Strafmaß wird ebenfalls um ein Drittel angehoben, wenn die Straftat unter den Bedingungen und Ausdrucksformen verübt wurde, die mit dem ethnischen oder Rassenhass in Verbindung stehen.
Übersetzung von mir.
Viele zivilgesellschaftliche Vereinigungen des antifaschistischen Widerstands sowie der Bürgermeister von Stazzema tragen die Bürgerinitiative mit. Bis zum 31. März sollen die gesetzlich vorgesehenen 50.000 Unterschriften gesammelt werden.
Nähere Informationen gibt es hier.
Leider muss aber auch angemerkt werden, dass italienische Gerichte im Laufe der Jahrzehnte große Kreativität an den Tag gelegt haben, um die Verfolgbarkeit von Straftaten mit faschistischem und nationalsozialistischem Hintergrund sehr eng einzugrenzen. Ob die angedachte Verschärfung — wie zu hoffen ist — ihr Ziel erreichen würde, müsste sich in der Praxis erst zeigen.
Cëla enghe: 01
02
03
04
05
06
07
|| 01
Scrì na resposta