Der ehemalige katalanische Kulturminister Lluís Puig wird nicht an Spanien ausgeliefert. Dies bestätigte nun ein Brüsseler Gericht (Anklagekammer), nachdem die belgische Staatsanwaltschaft gegen die erstintanzliche Entscheidung in Berufung gegangen war.
Puig sollte in Spanien wegen des Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober 2017 der Prozess gemacht werden.
Im vergangenen Sommer hatte bereits die Brüsseler Ratskammer eine Auslieferung abgelehnt, weil sie das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) nicht für die Instanz hielt, die zur Ausstellung eines europäischen Haftbefehls berechtigt gewesen wäre. Die Anklagekammer setzte nun aber noch zwei weitere, gewichtige Begründungen drauf: Erstens die Stellungnahmen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen und zweitens eine als hoch eingestufte Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte in Spanien nicht in den Genuss der Unschuldsvermutung kommen könnte.
Von letzterem konnte die Verteidigung das Gericht aufgrund von öffentlichen Äußerungen spanischer Politiker- und Richterinnen, die eine Vorverurteilung nahelegen, überzeugen.
Das Urteil ist nicht nur für Puig selbst, sondern insbesondere auch für den damaligen Präsidenten Carles Puigdemont und seinen Gesundheitsminister Antoni Comín eine gute Nachricht. Beide wurden 2019 ins EU-Parlament gewählt und genießen seitdem die mit dem Amt verbundene Immunität — doch inzwischen wurde auf Petition der Justiz ein Aufhebungsverfahren eingeleitet.
Sollten Puigdemont und Comín ihre Immunität verlieren, müssten wiederum belgische Gerichte entscheiden, ob sie an Spanien übergeben werden. Eine Möglichkeit, die nun noch schwieriger erscheint, als ohnehin schon.
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