Am 23. April habe ich als Rückkehrer aus dem Ausland, der sich pflichtgemäß beim Gesundheitsbetrieb gemeldet hatte, folgenden Brief als PDF via E-Mail erhalten:
Mitteilung des Zeitraums des Treuhandaufenthalts [sic]
Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 21.02.2020 “Weitere prophylaktische Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Infektionskrankheit COVID- 19”, die im Amtsblatt Nr. 44 vom 22.02.2020 veröffentlicht wurde, und basierend auf das [sic] Dekret des Landeshauptmannes vom 04.03.2020, mit der [sic] das Departement für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes beauftragt worden ist, die Maßnahme der Quarantäne, bzw. des treuhänderischen Hausaufenthaltes mit aktiver Aufsicht für die Dauer von 14 Tagen auf Personen anzuwenden, die engen Kontakt mit bestätigten Fällen von infektiöser diffuser [sic] Krankheit COVID-19 gehabt haben;
in Anbetracht der Tatsache, dass es gemäß des Dekrets des Ministeriums für Infrastrukturen und Transportwesen vom 17.03.2020 für alle Personen, die nach Italien eingereist sind, obligatorisch ist, diesen Umstand dem Depart[e]ment für Gesundheitsvorsorge der zuständigen territorialen Gesundheitsbehörde mitzuteilen;
unter Berücksichtigung der Mitteilung vom 23.04.2020 von dr.Rossi Anna1Name geändert dell’indagine [???], mit der eine Verordnung für den treuhänderischen Hausaufenthalt vorgeschlagen wird;
die Dringlichkeit erkennt [sic], eine geeignete Maßnahme zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen, in Übereinstimmung mit den oben genannten Bestimmungen;
[wird] verordnet[,]
dass Sie[,] CONSTANTINI SIMON, geb. am XXXXXXXXXX, vom 21.04.2020 bis zum 05.05.2020 dem treuhänderischen Hausaufenthalt mit aktiver Aufsicht unterworfen werden;
diese Information wird zur Kenntnis auch Ihrem Hausarzt/Kinderarzt freier Wahl für die Zwecke einer eventuellen INPS [NISF]-Bescheinigung für die Abwesenheit von der Arbeit mitgeteilt;
in Anbetracht der Tatsache, dass die Nichteinhaltung der Eindämmungsmaßnahmen, sofern es sich nicht um eine schwerere Straftat handelt, gemäß Artikel 650 des Strafgesetzbuches bestraft wird, wird [sic] diesbezüglich auch die Carabinieri für die Überwachung der Einhaltung der angeordneten Maßnahme informiert;
die während der Überwachungstätigkeit gesammelten persönlichen Daten werden vom Sanitätsbetrieb aus Gründen des öffentlichen Interesses gemäß Art. 9, Absatz 2) der EU-Verordnung 2016/679 verarbeitet und müssen 60 Tage nach ihrer Sammlung vernichtet werden, wenn kein Verdachtsfall aufgetreten ist.
Gegenständliche Maßnahme ist mit Rekurs innerhalb der Fallfrist von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, in [sic] dem der Betroffene volle Kenntnisnahme davon erlangt hat, vor dem Verwaltungsgericht – Autonome Sektion für die Provinz Bozen – anfechtbar.
Die Direktorin des Departements für Gesundheitsvorsorge
Dr. Dagmar RegeleEs folgt [ein] offizieller Einschreibebrief an [die] Wohnsitzadresse und [an den] Aufenthaltsort während [der] Quarantäne.
Dazu jetzt meine Frage: Soll ich auf das Einschreiben (es sollten ja sogar zwei sein, wenn ich das richtig verstehe) noch warten oder wird es doch eher nicht mehr kommen?
Cëla enghe: 01
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