Ich schulde euch noch das Ende der Geschichte. Wie berichtet, habe ich mich am 15. November nach 28 Tagen selbst aus der Quarantäne entlassen, da nach meiner neuerlichen positiven Testung am 7. November
- weder der im Prozedere vorgesehene Anruf von Seiten des Sanitätsbetriebes, noch der eingeschriebene Brief kam;
- die laut Protokoll vorgesehene Quarantäne somit nie ausgesprochen wurde;
- meine Versuche, die zuständigen Stellen telefonisch zu erreichen (insgesamt rd. 100 Anrufversuche) erfolglos blieben;
- zwei E-Mails und ein PEC-Mail bis heute unbeantwortet blieben;
- jedoch die mindestens 21 Tage seit Symtombeginn sowie eine symptomfreie Zeit von 7 Tagen verstrichen waren.
Nachdem ich wieder im Dienst war, mir aber die notwendigen Dokumente für mein Fernbleiben die Woche zuvor fehlten, musste ich auch nach Beendigung meiner Quarantäne weiter versuchen, mit dem Departement Kontakt aufzunehmen. Auf Anraten meines Arbeitgebers verfasste ich ein E-Mail an scuolacorona@sabes.it (für Zweisprachigkeit hat es auch da nicht gereicht). Aber auch dieses Mail vom 19. November blieb bis heute unbeantwortet.
Da meine Frau dasselbe arbeitsrechtliche Problem hatte – wenn auch für einen kürzeren Zeitraum – schrieb auch sie am 24. November um halb elf Uhr vormittags ein E-Mail an coronavirus@sabes.it und scuolacorona@sabes.it. Exakt drei Stunden später erreichte sie ein Anruf aus Bozen (was bitte habe ich die ganze Zeit falsch gemacht?) einer freundlichen, deutschsprachigen Frau, die sich für die ganzen Unannehmlichkeiten entschuldigte und die Quarantäne für uns beide – nicht weniger als 16 Tage nachdem sie hätte ausgesprochen werden müssen und allein auf unsere Initiative hin – rückwirkend verlängerte.
Nebenbei bekam ich noch die Info, dass der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes keines jener Symptome sei, welches für die Verlängerung der Quarantäne relevant wäre. Einen Beleg für diese Aussage habe ich auf den Internetseiten des Sanitätsbetriebes nicht gefunden. Da steht nur, dass man symptomfrei sein müsse, um nach 21 Tagen auch mit positivem Test die Isolation verlassen zu können. Als Covid-Symptome sind aber unter anderen auch der Verlust des Geruchs- und des Geschmackssinnes angegeben. Entsprechend wird dies auch so bei den automatisierten Anrufen abgefragt.
Am selben Tag habe ich dann wieder meinen Hausarzt kontaktiert, da nur dieser die Meldung bei der INPS machen kann, wofür es eben die gerade erhaltene Quarantäneverordnung des Sanitätsbetriebes brauchte. Der Hausarzt konnte die entsprechende Meldung aber nicht durchführen, da das System ihn nicht rückwirkend über eine so lange Zeit eingreifen lässt. Er würde die Unterlagen an die INPS weiterleiten und ich solle nach einiger Zeit bei dieser nachfragen, ob nun alles seine Richtigkeit habe.
Glücklicherweise hat sich mein Arbeitgeber dann bereit erklärt, dies für mich zu übernehmen und sogar im Falle eines negativen Bescheides von Seiten der INPS für die Zeit meines Fernbleibens aufzukommen. Sie würden also für die Unfähigkeit des Sanitätsbetriebes geradestehen. Sollte das der Fall sein, werde ich jedoch nochmals aktiv werden und weitere Hebel in Bewegung setzen, damit das Departement seine Verantwortung übernimmt. Andernfalls aber endet nach beinahe sechs Wochen an dieser Stelle meine Corona-Trilogie.
Zum Glück genieße ich jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach eine Zeit lang eine gewisse Immunität und mir bleibt eine Fortsetzung erspart.
Cëla enghe: 01
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