Während sich die Südtiroler Landesregierung des Slappings schuldig macht, zieht die STF vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, um eine anachronistische Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bekämpfen.
Vor nunmehr zehn Jahren hatte Staatsanwalt Guido Rispoli ein provokatives Plakat der Partei beschlagnahmen lassen, auf dem ein Besen zu sehen ist, der die italienische Flagge beseitigt. »Verunglimpfung!« hieß es damals. Und Verunglimpfung lautet der Vorwurf bis heute: Zwar hätte die STF aufgrund des Schneckentempos der Justiz von den sonderbaren Verjährungsregeln in Italien profitieren können — doch darauf hat sie freiwillig verzichtet.
So wurde jetzt ihre Verurteilung vom Kassationsgericht bestätigt.
Das ist aber nur ein erforderlicher Zwischenschritt zum Ziel, durch den Gang zum EGMR einen Präzedenzfall zu schaffen, damit ähnliches in Zukunft nicht mehr passieren kann. Rechtsanwalt Nicola Canestrini ist guter Dinge, dass dies gelingen kann.
Cëla enghe: 01
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