Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, wozu in Gemeinden, in denen nach Wahlen keine Ratsmehrheit zustande kommt, eine Kommissärin nötig sein soll. Wäre es nicht besser und auch aus demokratischer Sicht sinnvoller, wenn die scheidende Bürgermeisterin, ihr Ausschuss und der Rat ihre Ämter bis zur Neuwahl mit eingeschränkten Befugnissen weiter ausübten?
Bei staatlichen Regierungen ist dies der Fall und bezüglich der Landesregierung dürfte dies — wiewohl sich die konkrete Regelung meiner Kenntnis entzieht — nicht anders sein.
Warum also auf kommunaler Ebene eine Beamtin ernennen, die die Funktionen von Bürgermeisterin, Ausschuss und Rat in einer Person vereint und ausübt?
Hinzu kommt ferner, dass das im Falle von größeren Gemeinden zuständige Regierungskommissariat eine Ernennungspraxis an den Tag legt, die eine angemessenen Sensibilität für die Besonderheiten Südtirols (Mehrsprachigkeit, Autonomie etc.) völlig vermissen lässt.
Welchen Sinn hat es denn, dass aus dem Bozner Herzogspalast ein Michele Penta für die Landeshauptstadt (2015-16) oder jetzt mit Anna Bruzzese eine ehemalige Präfektin zur Kommissärin für Meran ernannt wird? Ihrem Curriculum zufolge kann sie Schulkenntnisse (!) in Französisch, Spanisch und Englisch, aber keinerlei Deutschkenntnisse vorweisen.
Dass gewählte Vertreterinnen nicht zweisprachig sein müssen, kann ich gerade noch nachvollziehen. Doch warum zwar die Pförtnerin, nicht aber die Beamtin, die Bürgermeisterin-Ausschuss-Rat vertritt einen Zweisprachigkeitsnachweis benötigt, ist unverständlich.
Das ist insgesamt ein aus der Zeit gefallenes, nicht zuletzt pseudokoloniales Verwaltungsverständnis, wonach — wenngleich provisorisch — eine ortsfremde Person ohne Kenntnisse der lokalen Begebenheiten die Amtsgeschäfte genauso gut (womöglich gar: besser) führen kann, wie jemand, der mit den Verhältnissen vor Ort vertraut ist. Kein ausschließlich auf Südtirol angewandtes Prinzip, das aber hierzulande ganz besonders absurd anmutet.
Es wäre wohl an der Zeit, dieses Vorgehen zu ändern und wenigstens die Ernennungsbefugnis (wie schon für die kleineren Gemeinden) auf das Land zu übertragen. Dort — beim Land — herrscht immerhin so viel Sensibilität vor, dass als kommissarische Verwalterinnen für ladinische Gemeinden in der Regel Personen aus Ladinien ernannt wurden.
Im Grunde jedoch wäre das gesamte System zu überdenken und die Idee der kommissarischen Verwaltung an sich zu überwinden. Wie sind ähnliche Fälle im benachbarten Ausland geregelt?
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