Meine Partnerin ist EU-Bürgerin und muss kommende Woche voraussichtlich — soweit dies überhaupt ohne allzu große Hindernisse möglich ist — in ihr Heimatland fahren. Sie spricht viel besser Deutsch als Italienisch.
Weil sie es aus ihrem Heimatland so gewohnt ist, wollte sie heute auch hierzulande die Polizei anrufen, um sich über die aktuellen Regelungen genau zu informieren. Dass das in Südtirol eher unüblich ist, habe ich ihr gesagt, sie wollte es aber dennoch zumindest versuchen. Was dann passiert ist, übertrifft meine übelsten Erwartungen.
Erster Anruf beim Polizeikommissariat in Brixen: Ein (unfreundlicher) Beamter antwortet auf Italienisch (schreit nur »Polizia!« in den Hörer) und fällt meiner Partnerin sofort ins Wort, während sie sich noch vorstellt (»Dica!« »Dica!«). Als sie ihm sagt, dass sie ihm ihre Frage auf Deutsch stellen möchte, weist er darauf hin, dass er ihr dann nicht helfen könne. Ich mische mich ein, sage auf Italienisch, dass er dazu verpflichtet sei und dass meine Partnerin nur schlecht Italienisch spreche. Er legt einfach auf.
Er! legt! einfach! auf! Noch wusste er gar nicht, worum es geht, es hätte sich (obwohl wir bewusst nicht die Notrufnummer gewählt hatten) um einen Notfall handeln können. Trotzdem hat er einfach aufgelegt.
Nicht nur meine Partnerin war absolut baff.
Zweiter Anruf auf dieselbe Nummer: Wieder antwortet der gleiche Beamte, meine Partnerin spricht diesmal reflexhaft auf Englisch, was im (ähm) vorbildlich zweisprachigen Südtirol zunächst zu funktionieren scheint. »Tell me!« sagt er. Als die Frage gestellt ist, wird einfach zu einem anderen Beamten weitergeleitet.
Oh Wunder: ein deutscher Muttersprachler. Ab hier gehe ich zum Wortprotokoll über:
Hallo! (sehr laut)
Meine Partnerin: Hallo, sprechen Sie Deutsch?
Ja!
Meine Partnerin: Super! Der Kollege hat sich übrigens gerade geweigert, Deutsch mit mir zu sprechen.
Ja, müsste ich eigentlich auch, weil ich bekomme die Zweisprachigkeitsprüfung nicht bezahlt, deshalb…
Ich: Ja, aber Sie sind verpflichtet, als Polizei Deutsch zu reden.
Nein, wir sind nicht verpflichtet! Das sage ich Ihnen gleich. Hier ist jemand verpflichtet, dann können Sie auch einen Tag warten, bis Ihnen jemand antwortet, der Deutsch spricht, gell — nur dass Sie es wissen.
Ich: Wieso…?
Nicht jeder ist verpflichtet.
Ich: Nein… nicht jeder, aber die Polizei muss einen zweisprachigen Dienst anbieten.
Ja eben, es kann aber sein, dass morgen erst der Kollege kommt, der Deutsch spricht. Jetzt haben Sie Glück, dass ich hier bin und dass ich überhaupt mit Ihnen spreche!
[Daraufhin fährt meine Partnerin mit Ihrem Anliegen fort…]
Das also versteht man bei der Staatspolizei unter Dienst an der Bürgerin, unter Wahrnehmung einer wichtigen öffentlichen Aufgabe und unter Sicherstellung eines zweisprachigen Dienstes: Dass irgendwann vielleicht jemand da sein könnte, die oder der auch der mehrheitlichen Landessprache mächtig ist. Und wenn nicht, kann einem ja sogar die Gnade widerfahren, einen deutschsprachigen Beamten zu erwischen, der sich dazu herablässt, mit einer Bürgerin Deutsch zu sprechen, obwohl er die Zweisprachigkeitsprüfung (!) nicht bezahlt kriegt. Das ist per se schon ein absoluter Wahnsinn. In einem Land, das sich als Vorzeigeautonomie darstellt und in dem der Landeshauptmann mitunter behauptet, wir bräuchten keine Landespolizei, geht das auf absolut keine Kuhhaut.
Polizei- und Gesundheitsdienste sind übrigens jene, die im mehrsprachigen Finnland als die zwei sprachlich sensibelsten definiert wurden, weil sich Bürgerinnen meist in Situationen besonderer Vulnerabilität an sie wenden. Und hierzulande, im Eldorado der Zweisprachigkeit, sind genau diese Bereiche jene, wo — siehe Sprachbarometer — die Sprachrechte regelrecht mit Füßen getreten werden.
Aber bitte noch einmal: Wir brauchen keine Landespolizei, denn es funktioniert ja schon alles wunderprächtigst.
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