Nach der Gemeinderatswahl vom 20. und 21. September sowie der erst am 22. September durchgeführten Auszählung schrieb Marco Angelucci im Südtiroler Corriere (am 23.) unter anderem:
Die Zersplitterung hat schwer gewogen und die italienische Vertretung ist [aus der Wahl] stark geschrumpft hervorgegangen. Dieser Niedergang schreitet seit Jahren voran und scheint nunmehr unaufhaltsam. Zumindest solange die italienische Gemeinschaft in den Tälern nicht die Kirchturmpolitik aufgibt.
Übersetzung von mir (Original anzeigen)
Le divisioni hanno pesato parecchio e la rappresentanza italiana è uscita fortemente ridimensionata. Un declino che va avanti da anni e che sembra ormai inarrestabile. Almeno fino a quando la comunità italiana delle valli non metterà da parte i campanilismi.
Ich wollte der Sache nachgehen — nicht nur, aber auch weil sie einerseits meinem Bauchgefühl widerspricht und andererseits so gut zum Mythos der immer einsprachigeren Landgemeinden schrumpfenden Italieneranteil passt.
Da auf den Plakaten mit den Kandidatenlisten, die in den Wahlsektionen aufgehängt sind, neben jeder Kandidatin auch die Sprachgruppe steht, dachte ich, dass diese Angaben öffentlich sind. Ich habe mich also (am 25. September) in Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz an das für die Gemeindewahlen zuständige Wahlamt der Region gewandt und um die Aushändigung der entsprechenden Listen gebeten.
Doch gestern kam die ablehnende Antwort: Bei den angefragten Informationen handle es sich um personenbezogene Daten, die die Region auch nicht auf ihrer eigenen Homepage veröffentlicht, da sie vom GvD Nr. 33/2013 und von der DSGVO geschützt seien. Sie dürften laut Regionalgesetz nur von den Gemeinden auf den Plakaten mit den Kandidaturen veröffentlicht werden.
Dass die Sprachgruppenzugehörigkeit von Kandidatinnen geheim ist, stört mich nicht — eher im Gegenteil. Doch das Prinzip, wonach sie gleichzeitig öffentlich und streng geschützt sind, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. In diesem Fall wären (das entsprechende Interesse vorausgesetzt) lediglich jene begünstigt, die die logistische und/oder finanzielle Möglichkeit hätten, sich am Wahltag in jede einzelne Gemeinde zu begeben, um dort die jeweiligen Plakate mit den (öffentlich-geheimen) Angaben zu fotografieren oder meinetwegen abzuschreiben. Aber kann der Zugang zu Daten — wenn wir schon von Informationsfreiheit sprechen — lediglich von materiellen Voraussetzungen abhängig gemacht werden? Das finde ich problematisch.
Im Übrigen bleibt mir zumindest vorerst nichts anderes übrig, als dem Bauchgefühl von Angelucci1Ich unterstelle, dass er sich nicht die Mühe gemacht hat, in den 113 Gemeinden, in denen gewählt wurde, einzeln die Sprachgruppenzugehörigkeit der Gewählten zu recherchieren. mit meinem Bauchgefühl zu widersprechen — anstatt, wie es meine Art wäre, mit möglichst objektiven Daten.
- 1Ich unterstelle, dass er sich nicht die Mühe gemacht hat, in den 113 Gemeinden, in denen gewählt wurde, einzeln die Sprachgruppenzugehörigkeit der Gewählten zu recherchieren.
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