Der UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten führt jährlich im Normalfall zwei Landesbesuche durch. Dabei trifft er sich mit Räpresentantinnen von Exekutive, Legislative und Judikative, spricht mit Vertreterinnen UN-Büros und anderen internationalen Organisationen sowie von Zivilgesellschaft und NROs. Ziel ist es, dem UN-Menschenrechtsrat Bericht zu erstatten und Verbesserungen beim Minderheitenschutz herbeizuführen.
Solche Besuche finden allerdings auf Einladung des betreffenden Staates statt. Italien war bislang nicht darunter.
Im Jahr 2019 besuchte der amtierende Sonderberichterstatter, Dr. Fernand de Varennes, Spanien. Der daraus hervorgegangene Bericht enthält Bemerkenswertes, und zwar unter anderem:
- Punkt 58: Die abermalige Anerkennung des katalanischen Schulsystems, dessen Grundlage eine stark asymmetrische Immersion zugunsten der katalanischen Sprache ist.
- Punkt 65: Die Empfehlung, dieses hoch erfolgreiche und von der UNESCO ausgezeichnete Schulsystem nicht durch Maßnahmen zu gefährden, die den Anteil an Unterricht in katalanischer Sprache einschränken. Im Jahr 2015 hatte das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) geurteilt, dass mindestens 25% des Unterrichts in spanischer Sprache (Kastilisch) durchzuführen sei (vgl. Punkt 57).
- Punkt 66: Die Kritik am dreisprachigen Schulmodell (Kastilisch, Katalanisch und Englisch), für das sich einige Schulen auf den Balearen entschieden haben, weil es den Unterricht in der Minderheitensprache (Katalanisch) einschränke (vgl. Punkt 86).
- Punkte 67-70: Die Sorge über das drastische Vorgehen gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung und die (Höhe der) verhängten Haftstrafen — sowie über das Signal, das dadurch an andere Minderheiten ausgesandt werde.
Autonome Gemeinschaften in Spanien üben deutlich mehr Zuständigkeiten aus, als Südtirol. Dennoch ortete der Sonderberichterstatter — auch aufgrund der Beschwerden, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgebracht wurden — teils massive Defizite beim Minderheitenschutz. Unter anderem ist dies darauf zurückzuführen, dass einschlägige Gesetze nicht umgesetzt wurden, wovon wir auch hierzulande ein Lied singen können.
Über das hier zusammenfassend Erwähnte hinaus beinhaltet der Bericht auch interessante Erkenntnisse zu anderen Minderheiten wie Roma, Gehörlose, Zugewanderte oder Musliminnen. Ein Besuch des Sonderberichterstatters würde sich auch bei uns durchaus lohnen.
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