Wegen eines einzigen Covid-Tests, der zudem ein unklares Ergebnis (weder positiv noch negativ) ausgespuckt hat, wurde die gesamte fünfköpfige Familie des Journalisten und ehemaligen Salto-Chefredakteurs Christoph Franceschini in Quarantäne versetzt: Zwei Wochen Freiheitsentzug auf Anordnung des Gesundheitsbetriebs.
Franceschini will die Angelegenheit nun rechtlich überprüfen lassen und kündigt eine Anzeige bei der Bozner Staatsanwaltschaft an, zumal er beim Vorgehen der Behörden gravierende Unregelmäßigkeiten festgestellt hat. Insbesondere konnte ihm offenbar keine gesetzliche Grundlage für die Verhängung der Quarantäne — beziehungsweise des »treuhänderischen Hausaufenthalts« — im Falle eines zweifelhaften Testergebnisses bei einer asymptomatischen Patientin genannt werden. Darüberhinaus sei es in Deutschland und Österreich, aber auch in manchen italienischen Regionen Praxis, Probandinnen so lange zu testen, bis ein klares Ergebnis vorliegt. In Südtirol werde jedoch unmittelbar ein massiver Eingriff in elementare Grundrechte eingeleitet.
Auf die Erkenntnisse der Justiz darf man gespannt sein.
Nachtrag: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat im Juli Teile der im Land ergriffenen Maßnahmen als rechtswidrig eingestuft. Vor deutschen Landesverfassungsgerichten sowie vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind mehrere Klagen anhängig. In Frankreich muss die Quarantäne im Einzelfall von einem Gericht angeordnet werden.
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