Für viele unbemerkt wurde hierzulande wieder einmal eine technologische Änderung umgesetzt, die für viele Betriebe zunächst mit organisatorischem Aufwand und Ausgaben verbunden war: alle Registrierkassen, die nicht bereits dafür vorbereitet waren, mussten mit neuen Geräten ersetzt werden, die ihre Daten elektronisch mit der Einnahmenagentur austauschen können.
In diesem Zuge kam es de facto — wie so oft, wenn Neuerungen im digitalen Bereich eingeführt werden — zu einem deutlichen Schub weg von der Zweisprachigkeit und hin zur alleinigen Staatssprache.
Seit dieser kleinen Revolution halten wir nach einem Einkauf keine herkömmlichen Kassenbelege mehr in der Hand, sondern ein »Handelsdokument«, das »einen Verkauf oder eine Dienstleistung« bescheinigt. Große Teile dieses Dokuments — nämlich jene, die ich im obigen Beispiel rot hinterlegt habe — sind in der Praxis nur noch einsprachig. Jedenfalls habe ich seit der Umstellung noch kein Exemplar in die Hand bekommen, auf dem diese Angaben auch auf Deutsch angeführt gewesen wären.
Dabei ist es — wie bei der elektronischen Rechnung — relativ unerheblich, ob die neuerliche Italianisierung ausdrücklich ins Gesetz (oder in die technischen Spezifikationen für die Geräte) geschrieben wurde oder ob es sich »nur« um eine Nebenwirkung handelt. Das Ergebnis ist und bleibt, dass die Digitalisierung im Nationalstaat zur sprachlichen Homogenisierung führt. Ob ÖSDI, elektronische Rechnung, digitale Unterschrift oder jetzt die Vernetzung der Registrierkassen — bei diesen strukturellen Eingriffen von oben wird die staatliche lingua franca zum Nachteil der Minderheitensprachen gestärkt.
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