Im Rahmen des Nachtragshaushalts (Gesetz Nr. 3 vom 16. April 2020) hatte die Landesregierung befristete Abänderungen am Vergabegesetz im Sinne der Entbürokratisierung und Vereinfachung vorgenommen, um die öffentliche Vertragstätigkeit in Corona-Zeiten zu unterstützen.
Obschon Südtirol bei der Reglementierung der öffentlichen Auftragsvergabe EU-Recht eigenständig umgesetzt hatte, beharrt nun die italienische Zentralregierung auf eine angebliche transversale Zuständigkeit in dem Bereich und betrachtet wesentliche Teile des staatlichen Vergabegesetzes als eine grundlegende wirtschaftlich-soziale Reform der Republik. Letzteres ist das Zauberwort, das de facto dem berüchtigten »nationalen Interesse« entspricht.
Erst 2017 waren Südtirol per Durchführungsbestimmung neue Zuständigkeiten im Bereich der Auftragsvergabe zugeteilt worden.
Die — inzwischen auf die Unterstützung der SVP angewiesene — Regierung Conte hat am 5. Juni beschlossen, die entsprechenden Teile des Nachtragshaushalts anzufechten. Am 7. Juli hat sich nun die Landesregierung dazu entschieden, die beanstandeten Vereinfachungen vor dem Verfassungsgericht zu verteidigen.
Scrì na resposta