Wie die Initiative für mehr Demokratie (IfmD) mitteilt, wurde Italien vom UN-Menschenrechtsausschuss dazu aufgefordert, Behinderungen und unbegründete Einschränkungen von Mitbestimmungsrechten zu beseitigen. Diesbezügliche sei eine Verletzung des von Italien unterzeichneten Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) festgestellt worden.
Die Aufforderung sei im November 2019 ergangen, die festgelegte Umsetzungsfrist im Mai abgelaufen.
Nach Ansicht der IfmD gebe es für Südtirol aufgrund der Autonomie keinen Grund zu warten, bis der Staat seinen Verpflichtungen nachkommt. Deshalb erhebt sie dem Land gegenüber vier Forderungen:
- Absenkung der Unterschriftenhürde auf die staatsweit geltende und vom Autonomiestatut vorgegebene Höhe, die auch schon das Ergebnis des partizipativen Prozesses war, aus dem das geltende Gesetz hervorgegangen ist.
- Erweiterung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten durch Beauftragungsmöglichkeit für die Promotorinnen.
- Einführung der Online-Unterschriftensammlung, wie sie für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) schon seit 2012 gilt.
- Eine institutionelle Information zu Beginn, zur Halbzeit und zwei Wochen vor Abschluss der Unterschriftensammlung.
Insbesondere weist die IfmD auch darauf hin, dass in Südtirol bislang auch Lehrerinnen und Personal des Gesundheitsdienstes als Beamte regelmäßig mit der Beglaubigung von Unterschriften beauftragt wurden, was auf der Grundlage eines Gutachtens der Landesanwaltschaft in Zukunft nicht mehr möglich wäre. Die Aufforderung des Menschenrechtsausschusses geht hingegen in die entgegengesetzte Richtung.
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