Die SVP kann es nicht lassen: Schon wieder wagen fünf Abgeordnete der Regierungspartei im Landtag einen Vorstoß in Richtung Klarnamenpflicht für den Kommentarbereich von Onlinemedien — zumindest, wenn diese zu den Empfängerinnen von Landesförderungen gehören.
Schon die 2015 genehmigte Novellierung des Mediengesetzes hätte dies leisten sollen. Konkret wurde jedoch aus der Klarnamenpflicht eine Pflicht zur Veröffentlichung einer Netiquette und zur Einrichtung persönlicher, nicht übertragbarer und passwortgeschützter Benutzerkonten. Darüberhinaus müssen Medien dem Beirat für Kommunikation eine für den Kommentarbereich zuständige Person mitteilen.
Erstunterzeichnerin Magdalena Amhof und ihre vier Parteikolleginnen Jasmin Ladurner, Franz Locher, Helmut Tauber und Manfred Vallazza geht das nicht weit genug. Mit Beschlussantrag 291/20 wollen sie die Landesregierung verpflichten, eine echte Klarnamenpflicht einzuführen und an die Auszahlung von Förderungen zu binden. Darüberhinaus soll der Landesbeirat für Kommunikation
- eine einheitliche Musternetiquette als Rahmen für alle beitragsbeziehenden Medien ausarbeiten und
- fortan selbst als Ombudsstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit diesen Vorschriften dienen.
Warum wir die Klarnamenpflicht für eine sehr schlechte Idee halten, haben wir schon mehrmals 01
02
dargelegt.
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