Nachdem sich der Landeshauptmann geweigert hat, ein Abkommen mit Minister Raffaele Fitto zu unterschreiben, das faktisch ein Tolomeisierungs-Diktat gewesen wäre, greift nun die Zentralregierung im Schilderstreit zu drastischen Mitteln. Sie beruft sich auf Art. 120 der Verfassung und gibt dem Land Südtirol 60 Tage Zeit, 36.000 Schilder zu ersetzen, die es gar nicht aufgestellt hat. Andernfalls werde man die Zuständigkeit auf den Präfekten übertragen. Das ist eine unerhörte Maßnahme, ein »Krieg« mit der klaren Absicht, autonome Zuständigkeiten zu untergraben. Dabei rächt sich nun, dass das Land nie offensiv ein eigenes Ortsnamengesetz vorangetrieben hat; es war vorauszusehen, dass man dadurch irgendwann in die Defensive geraten würde.
- Die Grünen legitimieren das Vorgehen des Staates zu allem Überfluss auch noch, anstatt wenigstens im Härtefall im Namen autonomer Zuständigkeiten zusammenzustehen. Sie stellen die Verantwortung von Land und AVS in den Vordergrund und werden damit für mich autonomiepolitisch endgültig untragbar.
- Die Zentralregierung mischt sich im Namen einer zweifelhaften Legalität in südtirolinterne Angelegenheiten ein, während zahlreiche ihrer Mitglieder selbst wesentlich gröbere Probleme mit der Justiz haben. Deshalb ist für mich nicht nur die rechtliche, sondern auch die moralische Legitimierung dieses Aktes fraglich.
- Landeshauptmann Durnwalder (SVP) hat bereits angekündigt, vor dem Verfassungsgericht gegen die Maßnahme klagen zu wollen. So wäre dies die Gelegenheit, endlich rechtliche Klarheit auf diesem Gebiet zu schaffen. Gleichzeitig sollte die Landesregierung ein Ortsnamengesetz vorlegen. Damit wäre auch dem Präfekten bei Flurnamen nur noch möglich, funktionale Begriffe wie “Alm”, “Weg” usw. zu übersetzen.
Überdies wäre es an der Zeit, die Koalitionspartner an eingegangene Verpflichtungen zu erinnern. - Sollte eine Verfassungsklage erfolglos bleiben, wäre auch ein Gang vor internationale Instanzen ins Auge fassen: Das Autonomiestatut wurde auf Grundlage eines internationalen Abkommens ausgearbeitet, außerdem war die UNO am Prozess beteiligt. Die Vereinten Nationen oder die zuständigen Gerichte könnten ein Gutachten abgeben, wie »Zweisprachigkeit« im Falle von Ortsnamen zu verstehen sei, bzw. eine Interpretation der Entsprechenden Verträge vornehmen.
Cëla enghe: 01
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