Es bedurfte eines Urteils des Kassationsgerichts, um Christian Egartner (SVP) dazu zu bewegen, seinen Landtagssessel endlich zu räumen. Gerichte hatten ihm bereits in erster und zweiter Instanz bescheinigt, dass er 2008 nicht wählbar war. Als erste Nichtgewählte seiner Partei wird Julia Unterberger seine Nachfolge antreten.
Finanziellen Schaden hat er dem Land nicht nur durch sein widerrechtlich empfangenes Politikergehalt zugefügt. Weil die SVP eine authentische Interpretation des Wahlgesetzes forcieren wollte, wurden auch Ressourcen des Landtages gebunden. Schließlich holte Landtagspräsident Dieter Steger (SVP) auf Kosten des Steuerzahlers auch noch zwei Gutachten ein, die angeblich zum Schluss kamen, Egartner müsse selbst nach seiner Verurteilung in zweiter Instanz nicht zurücktreten. Wenn das auch zutreffen sollte, ändert dies nichts an der politischen Opportunität, das Amt zumindest ruhen zu lassen, bis das Kassationsgericht entschieden hat.
Noch größer ist aber der Schaden, den Egartner und seine Partei der Demokratie und der Transparenz zugefügt haben. Dies, während die SVP gleichzeitig die politische Wählbarkeitsfeststellung aus Eigeninteresse missbraucht, um unliebsame Gegner auszuschalten.
Der Druck auf Landtagspräsident Dieter Steger steigt jetzt ebenfalls, da auch in seinem Fall erhebliche Zweifel an der Wählbarkeit bestehen. Solange ihn niemand anzeigt, wird es aber keine gerichtliche Feststellung geben — und auf einen Rücktritt warten wir wohl vergeblich.
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