Die spanische Justiz verfolgt weiterhin das Ziel der Auslieferung des mallorquinischen Rappers Valtònyc. Der war aufgrund seiner Songtexte im Februar 2017 wegen Terrorismus und Verunglimpfung der spanischen Krone zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Nun liegt ein Urteil des EuGH (Rechtssache C-717/18) vor — und es ist wieder einmal eine Niederlage für Spanien: Der Appellationshof Gent hatte sich an die EU-Richterinnen gewandt, weil der von den spanischen Kolleginnen ausgestellte europäische Haftbefehl hochproblematisch erschien. Demnach sollte Valtònyc an Spanien ausgeliefert werden, ohne dass das Gericht die Strafbarkeit der Tat in Belgien überprüft. Dies ist nur bei ganz bestimmten Tatbeständen möglich und auch dann nur in dem Fall, dass die Tat im Ausstellungsland mit einem Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist.
Und da wurde von spanischer Seite getrickst: Zum Zeitpunkt ihrer Begehung war die Tat in Spanien nämlich nicht mit einer dreijährigen Haftstrafe bedroht. Das Gesetz wurde erst später so abgeändert, dass es diese Voraussetzung erfüllt.
Demnach darf, wie der EuGH nun urteilte, die spanische Justiz auch nicht das vereinfachte Auslieferungsverfahren nutzen. Das Appellationsgericht in Gent wird nun zu überprüfen haben, ob die — durchaus extremen — Songtexte von Valtònyc auch in Belgien als »Terrorismus« eingestuft werden können. Damit sieht es aber schlecht aus, denn die Staatsanwaltschaft hatte diesen Vorwurf bereits fallengelassen.
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