SVP-Senator Meinhard Durnwalder hat laut Usc di Ladins bezüglich elektronischer Identitätskarte eine Anfrage an die italienische Regierung gerichtet, die es in sich hat. Dem Bericht zufolge weist er darin nämlich darauf hin, dass die Personalausweise in den ladinischen Gemeinden und Fraktionen gemäß Artikel 32 von DPR 574/1988 auch die ladinische Sprache berücksichtigen müssen. Dies halte der Staat jedoch weder bei den alten, noch bei den neuen Vorlagen im Scheckkartenformat ein.
Eine schnelle Recherche ergibt: Im Jahr 2006 (GvD 177) wurde obige DFB um diese Vorschrift ergänzt, 2011 (GvD 172) auch die ladinischen Fraktionen der Gemeinde Ciastel/Kastelruth hinzugefügt.
In geltender Fassung heißt es:
(3) […] In den Gemeinden St. Ulrich, St. Christina in Gröden, Wolkenstein, Corvara, Abtei, Wengen, St. Martin in Thurn und Enneberg sowie in den Fraktionen Überwasser, Runggaditsch und Pufels der Gemeinde Kastelruth werden die Personalausweise in italienischer, deutscher und ladinischer Sprache ausgestellt.
Wieder einmal hält sich der Zentralstaat nicht an die eigenen Minderheitenschutzbestimmungen. Seit bald eineinhalb Jahrzehnten.
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