Am 24. Dezember berichtete Rai Südtirol von einem erneuten Angriff auf die Landesautonomie, auf den die Trentiner Lega-Abgeordnete Vanessa Cattoi aufmerksam gemacht hatte: Mit Artikel 1 – Absatz 269 des staatlichen Haushaltsgesetzes für 2020 werden Ausgabenbeschränkungen im Gesundheitsbereich, die in der Notverordnung zur Rettung des Gesundheitssystems in der Region Kalabrien (Nr. 35/2019) enthalten sind, ausdrücklich auf Südtirol und Trentino ausgedehnt. Artikel 1 – Absatz 548 ermöglicht dem Zentralstaat hingegen die Überwachung der Lokalfinanzen der beiden Länder.
Letzterem hatte die Trentiner Landesregierung mit Beschluss vom 16. Dezember bereits ausdrücklich ihre Zustimmung verweigert.
Die SVP-Kammerabgeordneten Plangger, Gebhard und Schullian hätten aufgrund des Inhalts dieser beiden Absätze aus der geplanten Zustimmung zum Haushaltsgesetz eine Enthaltung gemacht, so Rai Südtirol.
Was hat es bewirkt? Offenbar nichts. Die im Amtsblatt der Republik (vom 30. Dezember) veröffentlichte, bereits rechtswirksame Fassung des Haushaltsgesetzes enthält die beiden von Cattoi beanstandeten Passagen nach wie vor.
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