In Südtirol wird derzeit über die Einführung einer Parteienfinanzierung diskutiert, doch auch diesbezüglich soll die Zuständigkeit — wie überraschend! — nicht beim Land, sondern beim Zentralstaat liegen.
Das Bundesland Nord-/Osttirol jedenfalls hat sein eigenes Parteienfinanzierungs- und Klubförderungsgesetz. Das österreichische Parteiengesetz von 2012 überlässt es (§ 3) Bund, Ländern und sogar Gemeinden, ob und in welcher Höhe sie »politischen Parteien für ihre Tätigkeit bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung in Bund, Ländern und Gemeinden jährlich Fördermittel zuwenden«.
Ob es auch der »weltbesten« Autonomie gelingt, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden, muss sich dagegen erst noch bestätigen.
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