Kürzlich wurde der katalanische Präsident Quim Torra (JxC) zu einem anderthalb Jahre dauernden Ämterverbot verurteilt, weil er vor der Kongresswahl im Frühling 2019 einige Spruchbänder zugunsten der politischen Gefangenen zu spät hatte vom Sitz der Generalitat abhängen lassen. Diesen erstinstanzlichen Entscheid nahm die zentrale Wahlbehörde (JEC) auf Petition von PP, Cs und rechtsradikaler Vox zum Anlass, die eingetretene Unwählbarkeit Torras festzustellen und die lokale Wahlbehörde in Barcelona (JEP) mit der sofortigen Amtsenthebung als Abgeordneter zum katalanischen Parlament zu beauftragen. Da laut Autonomiestatut nur Abgeordnete ins Präsidentschaftsamt gewählt werden können, verlöre Torra damit auch sein Amt als Regierungschef.
Sechs der 13 JEC-Mitglieder distanzierten sich vom Beschluss ihrer eigenen Behörde und wiesen darauf hin, dass die Amtsenthebung gar nicht zu den Aufgaben der Wahlbehörde gehöre, sondern nur vom katalanischen Parlament umgesetzt werden könne. Torras Antrag auf Aussetzung der Maßnahme wies das spanische Höchstgericht nun aber ab.
Roger Torrent (ERC), Präsident des katalanischen Parlaments, bestätigte Torra nun ausdrücklich, dass er sein Abgeordnetenamt nicht verloren habe — und anerkannte damit weder den Beschluss der JEC noch die darauf zurückzuführende Aufforderung der JEP zur Entlassung des Präsidenten.
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