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Diskriminierung im Sozialen: Keine klare Antwort.

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ai

Am 4. November war im italienischen Staatsfernsehen eine Folge von Report zum Thema Sonderautonomien ausgestrahlt worden. Unter anderem wurde darin die Behauptung aufgestellt, dass italienische Staatsbürgerinnen, die nach Südtirol ziehen, beim Zugang zum Sozialsystem im Vergleich zu EU-Ausländerinnen schwer diskriminiert würden.

Zurückzuführen sei dies — grob zusammengefasst — auf Vorschriften der EU zur Nichtdiskriminierung von Bürgerinnen anderer Mitgliedsstaaten, die auf Inländerinnen keine Anwendung fänden.

Am Tag nach der Sendung habe ich mich via E-Mail an die zuständige Landesrätin gewandt, um in Erfahrung zu bringen, ob die Aussage der Sendung zutrifft. Am 11. November antwortete Waltraud Deeg (SVP) — präzise an meiner Frage vorbei:

[I]n der Tat sieht die momentane Gesetzeslage eine fünfjährige Ansässigkeit vor, um in den Genuss der Zusatzleistungen des Landes zu gelangen. Die vom Staat vorgesehenen Leistungen werden gemäß staatlicher Kriterien ausgezahlt. Wichtig ist mir zu betonen, dass es bei unseren Leistungen keinerlei Diskriminierung gibt, es gelten dieselben, transparenten Regeln für alle. Zugangsvoraussetzungen zählen dazu und dienen der gerechten Verteilung öffentlicher Gelder, dies ist nicht nur in Südtirol oder im Trentino der Fall, sondern bei allen anderen Regionen.

Darüberhinaus ging sie auf die Tatsache ein, dass der TV-Bericht darauf ausgelegt gewesen sei, die autonomen Länder in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen und dass Südtirol eine gut funktionierende Verwaltung habe.

Die Frage zur unterschiedlichen Behandlung von italienischen und EU-Bürgerinnen wurde hingegen nicht ausdrücklich beantwortet, weshalb ich umgehend nachgehakt habe:

[…] Sie schreiben, dass es keinerlei Diskriminierung gibt: Heißt das, dass für alle in Südtirol lebenden Menschen ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft (EU, italienisch, nicht-EU) exakt dieselben Zugangsvoraussetzungen gelten?

Seit dem 11. November herrscht nun aber Funkstille. Eigentlich würde man sich ja erwarten, dass die Landesregierung öffentlich auf eine Sendung reagiert, die die Bevölkerung in einem hochsensiblen Bereich wie dem sozialen beunruhigen könnte. Doch wenn mir nichts entgangen ist, gab es keinerlei amtliche, klärende Stellungnahme.



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Comentârs

One response to “Diskriminierung im Sozialen: Keine klare Antwort.”

  1. max avatar
    max

    In Südtirol ist die Gewährung von finanziellen Unterstützungsleistungen
    für Menschen in sozialen Notlagen grundsätzlich und weitgehend an die
    Überprüfung und Einschätzung der Bedürfnislage durch die Fachdienste, an
    Auflagen zur Aktivierung (sprich, die aktive und nachvollziehbare Suche nach
    Beschäftigung) und den Aufenthalt im Land gekoppelt.
    Der Aufenthalt in Südtirol muss rückwirkend ununterbrochen für zwölf
    Monate belegt werden, um anspruchsberechtigt zu sein. Das gilt für italienische
    und EU-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger gleichermaßen, sowie für einige
    andere Personengruppen. Die fünfjährige Aufenthaltsklausel gilt für
    Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger, sowie für Staatenlose.
    Alle drei Dimensionen haben neben nachvollziehbaren Überlegungen auch
    einiges an Kritikwürdigem aufzuweisen. Die Aufenthaltsregelung im Besonderen
    unterwirft den Grundsatz der Bedürfnisgerechtigkeit jenem der Aufenthaltsdauer
    und diskriminiert Bürgerinnen und Bürger desselben Staatsgebietes und der EU
    gegenüber solchen, die schon länger in Südtirol wohnhaft sind. Das kann u.a.
    deshalb ein Problem sein, weil Bedürfnislagen insbesondere zu Beginn der Anwesenheit in einem neuen Land/Gebiet höher sein können.
    Soweit ich weiß, gilt die zwölfmonatige Sperrklausel für Menschen aus anderen Regionen desselben Staates oder der EU in anderen italienischen Regionen oder auch in den österreichischen Bundesländern nicht.
    http://www.mindestsicherungtirol.at
    http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_action=4&bnsv_psvid=1001821&bnsv_svid=1010271

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