Mit Beschlussantrag (159/19) hatten die Grünen gefordert, das Land solle vom Staat die Leistungen bei Arbeitslosigkeit übernehmen, um gemeinsam mit dem Sozialen Mindesteinkommen, dem Bürgergeld sowie den Zivilinvaliden- und Sozialrenten eine Verwaltung »aus einer Hand« für Menschen in Notsituationen anbieten zu können.
Die rechtliche Voraussetzung für die gewünschte Übernahme sei (mit DFB – GvD 28/2013) auch bereits gegeben.
Schon heute ist die aktive Arbeitsmarktpolitik in Landeshand, demnach wäre die Übernahme dieses Bereichs sicherlich eine sinnvolle Vervollständigung im Sinne der Bürgerinnen, die derzeit mehrere unterschiedliche Ansprechpartnerinnen (Land, NISF…) haben.
Die SVP vertrat hingegen die Meinung, dass das System — so wie es ist — funktioniere (Gert Lanz) und sprach sich dagegen aus, die Zuständigkeit für die Vergabe der Leistungen zu übernehmen, ohne auch inhaltlich mitbestimmen zu können.
Der Antrag wurde mit 19 zu 11 Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.
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