Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) bringt in die Debatte um die mangelnde Zweisprachigkeit von Ärztinnen und Pflegerinnen einen neuen Vorschlag ein. Man müsse ja nicht ständig das Rad neu erfinden, oft reiche auch ein Blick über den Tellerrand aus.
Eine einleuchtende Lösung, auf die ich gestoßen bin, wäre ein bezahlter mindestens achtwöchiger Intensivsprachkurs für das betroffene Personal. Das heißt, dass nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nicht sofort mit der Arbeit begonnen wird, sondern dass in den ersten acht Wochen ein Vollzeitsprachkurs, dessen Stundenanzahl sich an den kollektivvertraglich festgelegten Wochenarbeitsstunden orientiert, besucht wird. Der Besuch des Sprachkurses wird dabei voll entlohnt. Der Vorteil, der sich dabei ergibt ist der Umstand, dass sich das Personal ohne weitere berufliche Ablenkungen rein mit der Sprache auseinandersetzen und diese rascher erlernen kann.
— ASGB-Chef Tony Tschenett
In anderen Ländern habe man mit diesem Modell, das zudem schnell und unbürokratisch umsetzbar sei, positive Erfahrungen gemacht.
(Zu überlegen wäre dann allerdings die Möglichkeit, den Kurs an eine Mindestverweildauer beim Südtiroler Gesundheitsbetrieb zu koppeln. Wird diese nicht erfüllt, müssen mindestens die Kosten für den Sprachkurs, wenn nicht auch ein Teil des während dieser Zeit bezogenen Lohns, zurückgezahlt werden. Andernfalls droht die Maßnahme zu einem Umweg italienischer Ärztinnen auf dem Weg ins deutschsprachige Ausland zu werden.
Eine zwingende Voraussetzung für die Umsetzung von Lösungen wäre allerdings, dass der Generaldirektor wenigstens das Problem zur Kenntnis nimmt.)
Cëla enghe: 01
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