Im Rahmen der aktuellen Fragestunde vom 5. November hatte Sven Knoll (STF) im Landtag die Verwehrung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache am Rechnungshof thematisiert. Die Antwort des Landeshauptmanns fiel sonderbar aus: Er legitimierte den Rechtsbruch damit, dass das Autonomiestatut die Ernennung von Richter- und Staatsanwältinnen für einen Höchstzeitraum von einem Jahr gestatte, auch wenn sie nicht über den vorgeschriebenen Zweisprachigkeitsnachweis verfügten:
[Deshalb] können wir keine Rechtsverletzung feststellen.
Wir können jetzt nicht sagen ‘das ist jetzt rechtswidrig, das Verfahren’, weil das Gericht ist ordnungsgemäß zusammengesetzt.
— LH Arno Kompatscher (SVP)
Von mit diesen Aussagen konfrontiert, betont Rechtsanwalt Felix von Wohlgemuth, dass zwar natürlich auch Richterinnen ohne deutsche Sprachkenntnis »nach Bozen abgestellt« — und eben nicht »ernannt« — werden dürften.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass deshalb das Recht auf einen Prozess in deutscher Sprache nicht gelten würde. Diese Richter dürfen dann halt nur rein italienischsprachige Verfahren betreuen.
— RA Felix von Wohlgemuth
Wieder einmal werden hier also unterschiedliche Ebenen — die der individuellen Zweisprachigkeitspflicht einzelner Beamter und die der Verpflichtung zur Gewährleistung eines zweisprachigen öffentlichen Dienstes — vermischt und zu Lasten der sprachlichen Gleichstellung ausgelegt. Dass eine derartige Interpretation vom Landeshauptmann kommt, ist traurig und besorgniserregend zugleich.
Cëla enghe: 01
02
03
04
05
06
07
08
09
|| 01
02
Scrì na resposta