Seit den 1960er Jahren gibt es einen globalen Trend zur Toleranz mehrfacher Staatsbürgerschaften. In Europa zeigt sich dieser Trend auch darin, dass die meisten Staaten das Straßburger Abkommen zur Reduzierung von Doppelstaatsbürgerschaften aus dem Jahr 1963 aufgekündigt haben. Ab 1. Jänner 2020 gilt dieses Abkommen nur mehr zwischen den Niederlanden und Österreich. Österreich ist daher nicht mehr völkerrechtlich verpflichtet, Doppelstaatsbürgerschaften zu vermeiden.
Rainer Bauböck (European University Institute, Florenz), »Toleranz von Doppelstaatsbürgerschaften im internationalen Vergleich«, via Michael-Gaismair-Gesellschaft
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