Bürgerin: Guten Tag! Buongiorno! Ich möchte mir eine Bescheinigung ausstellen lassen. Vorrei richiedere un certificato.
Beamte: Ma certo, venga. Mi dica di che cosa ha bisogno.
So könnte in Zukunft das Recht auf Gebrauch der Muttersprache aussehen, wenn sich die Auffassung des Rechnungshofs durchsetzt. Dort wurde einem Angeklagten das Recht auf einen Prozess in deutscher Sprache verwehrt. Via Tagblatt D. meldete sich der Richter zu Wort, nicht etwa um sich für sein Verhalten zu entschuldigen, sondern um es als völlig normal darzustellen. Der Anwalt der Verteidigung, Felix von Wohlgemuth, hätte seine Reden ja zuerst auf Deutsch (für die Fische) und dann auf Italienisch (fürs Gericht) halten können. Dann kann man den Autonomie-Laden auch gleich dichtmachen.
Schon liest man in den Kommentarbereichen, es sei besser einen kompetenten Richter zu haben, als einen zweisprachigen. Ich warte dann schon gespannt auf die erste einsprachig deutsche Richterin. Die flöge dann in hohem Bogen aus dem Gericht — so wie Herr Dr. Müller aus dem Krankenhaus, obwohl der gar keinen Publikumskontakt hatte.
In Zukunft brauchen dann die Bürgerinnen den Zweisprachigkeitsnachweis, während die öffentlichen Bediensteten einsprachig sind.
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