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Unterhaltung mit der Wagenführerin nicht gestattet.

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Unter einen Facebook-Eintrag des Trentiner Nachrichtenportals il Dolomiti, in dem es um den Antrag der STF zu Busfahrerinnen und Sprache geht, klatscht der Südtiroler Spitzengewerkschafter (SGK) Toni Serafini folgende Perle:

Es geht also nicht um die Sprache, denn mit Busfahrerinnen spricht man nicht. Sowas — auch wenn »nur« auf Facebook — von jemandem zu lesen, der sich hauptberuflich mit Rechten und Pflichten sowie mit der Würde, Wertschätzung und Anerkennung von Arbeitenden beschäftigt, finde ich äußerst bedauerlich.

  • Weiß Herr Serafini nicht, dass die Vorschrift (nicht mit der Fahrerin zu sprechen) nur für die Fahrt an sich gilt, nicht aber für die Zeit, in der der Bus steht?
  • Weiß er auch nicht, dass Busfahrerinnen im öffentlichen Dienst einen Zweisprachigkeitsnachweis vorlegen müss(t)en? Oder will er es nicht wissen? Vielleicht auch nur desinformieren?
  • Doch ungeachtet des formellen Zweisprachigkeitsnachweises:
    • Besteht die Arbeit einer Busfahrerin einfach nur in der sturen Ableistung einer mechanischen Fahrtätigkeit, ohne (sprachliche) Interaktion mit den Reisenden?
      Ich höre schon, wie die Gewerkschaften auf die Barrikaden gehen werden, falls irgendwann selbstfahrende Busse zu Entlassungen führen sollten. Busfahrerinnen haben vielfältige Aufgaben, von denen am Steuer sitzen nur ein kleiner Teil ist, wird es dann heißen.
    • Wie soll man etwa auf Überlandbussen einen Einzelfahrschein im Bus erwerben, wenn man mit der Fahrerin nicht sprechen darf?
    • Gehört es nicht zu den Aufgaben einer Busfahrerin, Reisenden eine Auskunft über die Route, Haltestellen, mögliche Verspätungen, Anschlussmöglichkeiten oder gar über Einkehrmöglichkeiten und ähnliches am Zielort geben zu können?
    • Was soll eine Busfahrerin machen, wenn einem Fahrgast übel wird, wenn einer Person mit Beeinträchtigung der Ein- und Ausstieg zu ermöglichen oder einer Reisenden mit der Verstauung des Gepäcks oder eines Fahrrads zu helfen ist? Schweigen?
    • Und abschließend: Wie soll den amtlichen Beförderungsbestimmungen des ÖPNV in Südtirol entsprochen werden? Dort heißt es unter anderem, dass
      • der Fahrgast »Defekte bzw. Funktionsstörungen (Entwerter oder Fahrscheinautomat) dem Busfahrer zu melden« hat;
      • »die Fahrgäste […] auf jeden Fall eventuelle Anweisungen des Dienstpersonals zu befolgen« haben.

Ich denke, dass der Kommentar von Herrn Serafini einen Teil der Misere, in der wir uns befinden, sehr gut erklären kann. Es fehlt häufig das elementarste Problembewusstsein und es wird einfach nur irgendwas dahinbehauptet, was mit der Realität wenig zu tun hat. Thema beendet.

By the way: Der Beitrag von il Dolomiti über die Anfrage der STF ist wesentlich besser, differenzierter, klüger, als der des A. Adige.



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