Der Erste Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat am 20. September den Gesetzentwurf Nr. 28/19 (Maßnahmen zur Gleichstellung der deutschen Sprache gemäß Art. 99 des Autonomiestatutes) abgelehnt. Artikel 1 (Gleichstellung der deutschen Sprache beim Berufszugang) war im Lichte von Artikel 4 des später eingebrachten, doch ebenfalls am 20. September behandelten »Europagesetzes« (Nr. 30/19) obsolet geworden. Artikel 2 hätte die Gleichstellung der deutschen Sprache im Handel — sprich bei der Etikettierung von Produkten — vorgesehen, wie sie die Handelskammer schon vor Jahren gefordert hatte.
Für den Entwurf sprachen sich neben Miteinbringer Andreas Leiter Reber (F) auch Myriam Atz Tammerle (STF) und Alex Ploner (TK) aus. Sämtliche Vertreterinnen der Regierungsmehrheit — Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner, Gerhard Lanz (alle SVP) und Carlo Vettori (Lega) — stimmten jedoch dagegen. Sie sollen die Auffassung vertreten haben, dass die Produktetikettierung in die Zuständigkeit des Staates fällt.
Diese Begründung scheint mir jedoch absurd, da es nur um die Umsetzung einer Vorschrift aus dem Autonomiestatut geht, um die Klarstellung, dass Deutsch und Italienisch in Südtirol gleichgestellt sind, wo das staatliche Gesetz nur auf die italienische Sprache Bezug nimmt.
Außerdem hätten SVP und Lega mit dem gleichen Argument — der staatlichen Zuständigkeit — ja auch gegen die Gleichstellung von Deutsch und Italienisch beim Berufszugang stimmen müssen, die im eigenen »Europagesetz« enthalten ist.
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