Große Überraschung war das freilich keine. Ich habe heute online einen ESTA-Antrag (Electronic System for Travel Authorization) für eine Reise in die USA ausgefüllt. Zunächst habe ich die deutschen Straßennamen und endonymen Ortsbezeichnungen eingefügt. Daraufhin hat mir das System sowohl bei der Wohnadresse, wie auch bei der Angabe der Stadt und der Provinz mitgeteilt, dass diese Informationen ungültig seien.
Mit “Via Paul Troger”, “Bressanone” und “Bolzano” (welches das System dann automatisch in BZ umwandelt) war dann alles paletti.
In vorauseilendem Gehorsam habe ich dann auch gleiche alle weiteren Angaben, die nicht sofort mit einer Datenbank abgeglichen werden, auf Italienisch ausgefüllt, da ich nicht riskieren möchte, dass mir wegen so einer Bagatelle die Einreise verwehrt wird und es wahrscheinlich ziemlich mühsam wäre, den US-Grenzbeamten zu erklären, dass Bressanone und Brixen derselbe Ort ist. Jedenfalls zeigt uns die Episode, dass die Zweinamigkeit (wie sie unter umgekehrten Vorzeichen bei den Wanderschildern mit Bezug auf das Autonomiestatut immer vehement eingefordert wird) international nicht existiert. Nur füllt eine Diskussion darüber keine Titelseiten. Wenn es zu Lasten der historisch gewachsenen Bezeichnungen geht, ist Zweinamigkeit offenbar wurscht.
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