Manchmal gibt es auch gute Nachrichten vom italienischen Verfassungsgericht: nicht alle Rekurse der Zentralregierungen sind erfolgreich. So diesmal, wo es um das sogenannte Großraubwildgesetz (LG 11/2018) ging, das die blaugelbe Zentralregierung gemeinsam mit dem Trentiner Pendant (LG 9/2018) angefochten hatte. Meine Genugtuung bezieht sich freilich auf die Bestätigung der autonomen (Teil-)Kompetenz, nicht auf die Art, wie diese konkret wahrgenommen wurde — dafür kenne ich den Wortlaut der Gesetze zu ungenau.
Hier geht es ja auch lediglich darum, dass Südtirol nicht wieder einmal eine bereits bestehende Zuständigkeit weggenommen wurde — und nicht um eine neue Zuständigkeit, die dem Land zugesprochen worden wäre. Zudem hält das Verfassungsgericht in seiner Pressemitteilung (das Urteil wurde noch nicht veröffentlicht) fest, dass auch weiterhin ein positives Gutachten des römischen Ispra vorliegen muss, bevor ein Tier eingefangen oder erlegt werden darf. Von wahrer Autonomie in diesem Bereich zu sprechen, wäre also vermessen. Und trotzdem: es gibt auch schlechtere News.
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