Das italienische Innenministerium hat die Auswirkungen des — im sogenannten Sicherheitsdekret enthaltenen — absurden Fahrverbots teilweise eingeschränkt. Gemäß einem neuen Rundschreiben vom 4. Juni gilt es nur für Bürgerinnen mit amtlichem Wohnsitz in Italien. Ab 60 Tage nach der meldeamtlichen Eintragung dürfen sie kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen mehr fahren. Somit sind insbesondere Saisonarbeitskräfte von der Schikane ausgenommen.
Weiterhin dürfen beispielsweise hier ansässige
- Mitarbeitende von Rettungsorganisationen oder Feuerwehr kein ausländisches Unfallauto umstellen;
- Mechanikerinnen keine Testfahrt eines reparierten, im Ausland gemeldeten Fahrzeuges durchführen;
- Hotelmitarbeiterinnen Fahrzeuge ausländischer Kundinnen nicht einparken;
- Bürgerinnen — auch nur kurz oder im Beisein der Besitzerin — nicht das im Ausland zugelassene Fahrzeug von Verwandten oder Bekannten fahren.
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