Das römische Kassationsgericht hat die Verurteilung des Rechtsanwalts und Neofaschisten Gabriele Leccisi bestätigt, der 2013 im Gemeinderat von Mailand den Arm zum römischen Gruß gehoben hatte. Er war dort in Vertretung jenes sogenannten »Kulturvereins« anwesend, der seinem Vater Domenico Leccisi (PNF und MSI) gewidmet ist. Dieser war persönlicher Freund von Benito Mussolini gewesen und hatte dessen Leichnam 1946 von einem Mailänder Friedhof entwendet.
Das jetzige Urteil der Kassation kann aber nicht wirklich Anlass zu überschwänglicher Freude sein. Anders, als etwa Rai Südtirol auf Facebook nahelegt, haben die Richterinnen nämlich gerade nicht grundsätzlich klargestellt, dass der römische Gruß kein »Kavalliersdelikt« (sic) und deshalb »ohne Ausnahme« zu bestrafen sei.
Das stünde auch im Widerspruch zu anderen, hoch problematischen Entscheiden desselben Höchstgerichts zu diesem Thema.
Vielmehr unterstrich die Kassation, dass Leccisi die faschistische Geste in einem Gemeinderat, öffentlich, bei gleichzeitigem Skandieren des typischen »Presente!« vollzogen hatte — und zwar während eine »wichtige Sitzung« über den Umgang der Stadt mit der Minderheit der Roma im Gange war. Zudem fand zeitgleich an der piazza San Babila eine von Leccisi selbst organisierte Protestkundgebung statt.
Unter diesen speziellen Voraussetzungen befanden die Richterinnen den erhobenen Arm für strafwürdig. Wie sie in einem anderen Fall entscheiden würden, bleibt ungeklärt.
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