Am 13. Februar hatte Herbert Dorfmann (SVP) im EU-Parlament eine Anfrage eingereicht, um in Erfahrung zu bringen, ob die italienische Regelung zum Umgang mit Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen wurden, aus Sicht der Kommission eine Diskriminierung darstellen.
Am 19. März antwortete der zuständige Kommissär Pierre Moscovici, dass die EU-Kommission den Sachverhalt eingehend prüfen wolle, und zwar
insbesondere im Hinblick auf die bei ihr eingegangenen Beschwerden, und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleiten, wenn es sich herausstellen sollte, dass diese Bestimmung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Hätte es Dorfmann doch wie die STF gemacht und stattdessen seinen Parteifreund Daniel Alfreider befragt — dann wüsste er nämlich schon heute:
Die Grundrechte werden den Bürgern zugestanden.
Und weiter:
Im Ausland (z.B. in Österreich und Deutschland) gilt bereits seit Jahren dieselbe Pflicht, welche hierzulande erst mit Dekret 113/2018 von Innenminister Salvini auch geahndet wird.
Stimmt zwar nicht, denn keine EU-Bürgerin muss in Österreich oder Deutschland das Auto nach 60 Aufenthaltstagen ummelden — kann man aber in Südtirol problemlos in die Antwort auf eine Landtagsanfrage (Nr. 153/19) schreiben.
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