Gegen Verschlechterungen und Einschränkungen des erst Ende 2018 in Kraft getretenen Gesetzes zur direkten Demokratie wird notfalls das Referendum ergriffen. Dies teilt die Initiative für mehr Demokratie (IfmD) mit, die auch allen Landtagsabgeordneten ein einschlägiges, mehrseitiges Memorandum hat zukommen lassen.
Im ersten Gesetzgebungsausschuss des Landtags wird derzeit über eine Erhöhung der Hürden für das bestätigende Referendum beraten. Mit 300 Unterschriften kann laut geltender Bestimmung das Inkrafttreten eines Landesgesetzes um sechs Monate aufgeschoben werden, um Unterschriften für eine entsprechende Abstimmung zu sammeln. Ausgenommen sind Gesetze, die mit Zweidrittelmehrheit genehmigt wurden.
Die Initiative weist darauf hin, dass dies ohnehin bereits eine Kompromisslösung sei, weil Gesetze nicht grundsätzlich zeitverzögert in Kraft träten — wie etwa in der Schweiz —, sondern nur nach Vorlage der 300 Unterschriften. Gesetze seien, anders als etwa Verordnungen, nicht für dringende und unmittelbare Anlässe gedacht, sondern als langfristige Regelungen, weshalb eine verzögerte Wirksamwerdung zumutbar sei. Der Gesetzgebungsprozess solle allgemein nicht unter Zeitdruck vonstatten gehen.
Nicht zuletzt gibt es bislang auch gar keine negative Erfahrung mit der geltenden Regelung, die eine Abänderung rechtfertigen würde.
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