Die drei Angeklagten waren beschuldigt, während einer faschistischen Veranstaltung am 24. April 2016 in Mailand ein Banner der 29. SS-Waffen-Grenadier-Division »Italia« gehalten und dabei »Sieg Heil!« gerufen zu haben.
Doch während sich der Vorfall bestätigte, entschied die zuständige Richterin — wie die Zeitung Il Fatto Quotidiano berichtet —, dass damit nicht gegen das sogenannte Scelba-Gesetz verstoßen worden sei. Vielmehr seien diese zweifelsfrei faschistischen und nationalsozialistischen Äußerungen von der italienischen Verfassung gedeckt, die die freie Meinungsäußerung schütze. Die Tat habe sich während einer Gedenkveranstaltung (für die faschistische Sozialrepublik) zugetragen und stelle deshalb auch keinen konkreten Angriff auf die demokratische Grundordnung dar.
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