Die zentrale Wahlbehörde Junta Electoral Central (JEC) hat katalanische Institutionen aufgefordert, im Vorfeld der Kongresswahl Transparente von den Fassaden ihrer Gebäude entfernen zu lassen, die dem Gebot der Überparteilichkeit widersprechen. Dazu zählt die JEC ausdrücklich auch die Solidarität mit den politischen Gefangenen, die entsprechenden gelben Schleifen oder Verweise auf das Menschenrecht auf Selbstbestimmung.
Manche Juristinnen argumentieren, dass die Wahlbehörde mit dieser — auf Antrag von Ciutadans (Cs) zustande gekommenen — Aufforderung ihre Kompetenzen überschritten habe.
Während die Bürgermeisterin von Barcelona, Ada Colau (BenC), den Vorgaben der JEC umgehend nachkam und entsprechende Symbole von der Fassade des Rathauses entfernen ließ, ließ der katalanische Präsident Quim Torra (JxC) eine erste Frist der JEC untätig verstreichen. Erst im zweiten Anlauf veranlasste er den Austausch der gelben durch eine rot durchgestrichene weiße Schleife. Als auch dies beanstandet wurde, ließ er stattdessen ein Banner mit dem Aufdruck »Llibertat d’Opinió i d’Expressió – Article 19 de la Declaració Universal dels Drets Humans« an den Balkon des Palau de la Generalitat hängen.
Sollte ihm auch dies als Verletzung der Überparteilichkeit ausgelegt werden, wäre dies natürlich verräterisch.
Besonders kreativ war die Gemeinde El Port de la Selva: Sie ließ ein Banner anfertigen, das grafisch dem mit der Aufschrift »Llibertat presos polítics« gleicht. Stattdessen steht jedoch — in blauer Farbe — das ähnlich klingende »Llibertat peixos pacífics« (Freiheit [für] Pazifikfische bzw. Freiheit [für] friedliche Fische) drauf, daneben eine blaue Schleife.
Bild: rac1.cat
Die Stadtgemeinde Figueres ließ ihr Transparent (»Self-determination is a right, not a crime«) mit Zustimmung des Hausbesitzers auf dem Balkon des an das Rathaus grenzenden Gebäudes anbringen, während andere Gemeinden gelbe Blumen (in gelben Töpfen) auf die Balkone ihrer Ratsgebäude stellten.
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