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Bautengesetz: Autonomie außer Kraft.

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ai


Zunächst die gute Nachricht: Die dynamische Autonomie ist (noch) nicht tot. Die weniger gute lautet, dass die Dynamik immer öfter nicht zu unseren Gunsten verläuft. Erst kürzlich hatte ich die fortwährende Beschneidung der sogenannten Modellautonomie erwähnt, eine Entwicklung, die vom Landespresseamt (LPA) — anders als die Übertragung jeder noch so kleinen Bürde Zuständigkeit — nicht an die ganz große Glocke gehängt wird.

So hatte das Land im letzten Jahr Hals über Kopf wesentliche Teile des eigenen Bautengesetzes außer Kraft gesetzt, weil sie angeblich dem neuen Staatsgesetz widersprachen. Mit dem sich ergebenden gesetzlichen Vakuum kamen öffentliche Ausschreibungen in Südtirol über Monate fast gänzlich zum Erliegen, und das zu allem Überfluss während einer Wirtschaftskrise.

Erst jetzt lichtet sich allmählich der Nebel um die neuen Ausschreibungsrichtlinien, wenngleich selbst Fachleute gestehen, noch immer nicht den vollen Durchblick erlangt zu haben. Was sich ankündigt, ist im Vergleich zum Landesgesetz jedoch alles andere als eine Verbesserung. Von angeblichen Vorteilen, wie sie uns Landesrat Mussner vor wenigen Wochen verkaufen wollte, ist bei näherem Hinsehen nicht viel übrig geblieben.

Laut Informationen seines Ressorts konnte im vergangenen Jahr der Löwenanteil an Bauaufträgen an einheimische Firmen vergeben werden. Mit dem neuen staatlichen Gesetz wird sich das aber grundlegend ändern: Alle Arbeiten ab einem Wert von einer halben Million Euro (und das sind im öffentlichen Bausektor wohl fast alle) müssen künftig staatsweit ausgeschrieben werden. Das benachteiligt die einheimischen Firmen und stärkt im Übrigen die laut Sonntagsreden nicht mehr existierende Staatsgrenze. Anders als das Bauunternehmen aus Syrakus darf ein Handwerker aus Steinach am Brenner bei einem öffentlichen Bauvorhaben in der Gemeinde Brenner nicht mitbieten.

Im Gegensatz zu Südtirol hat das Trentino sein eigenes Gesetz nicht voreilig abgeschafft, sondern zumindest vor dem Verfassungsgericht verteidigt. Dadurch konnte der Teil gerettet werden, der eine nach Gewerken aufgeteilte Vergabe von Bauaufträgen gestattet. Gewerke sind einzelne Bereiche oder Fachgebiete (bspw. Baumeister-, Schlosser- oder Malerarbeiten), in die Bauarbeiten für gewöhnlich gegliedert werden.
Die vom Trentino gerichtlich erkämpfte Möglichkeit einer getrennten Vergabe wurde von der Südtiroler Landesregierung abermals voreilig bejubelt. Denn wieder stellt sich heraus, dass es sich dabei um wirklich kleine Brötchen handelt:

  1. Die getrennte Ausschreibung und Vergabe von Bauarbeiten ist umständlich, teuer und eine große organisatorische Herausforderung. Für viele kleinere und mittlere Verwaltungen wird es unmöglich sein, diesen Aufwand zu betreiben.
  2. Die getrennte Ausschreibung bedarf laut richterlichem Urteil einer detaillierten Begründung und darf der ausschreibenden Körperschaft keinerlei Nachteile verursachen. Das ist bereits aufgrund der in Punkt 1 genannten Erschwernisse sehr schwierig. Außerdem verursacht die getrennte Vergabe in der Regel Konflikte zwischen den Firmen und führt im Schadens- oder Garantiefall zu Problemen, weil es äußerst schwierig ist, die Verantwortung eindeutig einem Gewerk zuzuordnen.
  3. Laut Richterspruch ist die getrennte Vergabe zwar grundsätzlich gestattet; doch selbst die einzelnen Ausschreibungen nach Gewerken müssen sich nach der gesamten Bausumme richten. Wenn also ein Bauwerk insgesamt mehr als eine halbe Million kostet, dann müssen die Malerarbeiten — selbst wenn deren Wert weit unter der halben Million liegt — ebenfalls staatsweit ausgeschrieben werden. Der Vorteil einer getrennten Vergabe bleibt demnach ohnehin fraglich.

Der von Landesrat Mussner gepriesene Vorzug der Neuregelung besteht angeblich darin, dass Südtirol das staatliche System übernommen hat, sich unsere Handwerker daran gewöhnen und dann in anderen Regionen zu denselben Konditionen mitbieten können, die sie aus Südtirol kennen. Auch gegen diese positive Auslegung sind gleich mehrere Zweifel angebracht:

  1. Kleine Handwerksbetriebe haben weder die organisatorische Struktur noch die personelle Ausstattung, um an Wettbewerben außerlandes teilzunehmen;
  2. Größere Südtiroler Unternehmen hatten schon bisher keine Schwierigkeiten, auf internationaler Ebene wichtige Aufträge an Land zu ziehen, so auch im benachbarten italienischen Ausland;
  3. Last but (absolutely) not least ist sowohl angesichts der schlechten Auftragslage italienischer Betriebe als auch im Hinblick auf die klammen Haushalte in anderen italienischen Regionen wohl eher das Gegenteil zu erwarten, und zwar, dass Firmen aus dem Süden massiv auf den Südtiroler Markt drängen werden.

Und dies wiederum wird gleich mehrere negative Folgen nach sich ziehen:

  1. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bei einheimischen Unternehmen;
  2. Einbußen bei der Qualität, die wir bei Südtiroler Bauvorhaben in der Regel gewohnt sind (exzellente Ausbildung und hohe Spezialisierung bei Südtiroler Betrieben);
  3. Einbußen bei der Innovationsfähigkeit Südtiroler Bau- und Handwerksbetriebe (Klimahaus etc.);
  4. Voraussichtlich Lohndumping und/oder Einsparungen auf Kosten der Qualität;
  5. Italienisch wird die allgemein gültige lingua franca auf öffentlichen Baustellen in Südtirol;
  6. Möglicherweise Unterwanderung durch die organisierte Kriminalität, wie sie im restlichen Italien gang und gäbe ist — und gegen welche die bestehende staatliche Gesetzgebung laut Aussagen von Staatsanwälten keine angemessene Handhabe bietet (siehe Report-Bericht).

Diese Situation weckt unangenehme Erinnerungen an vergangene Zeiten, als sich (vor ca. 15-20 Jahren) bereits zahlreiche süditalienische Firmen Bauaufträge in Südtirol sichern konnten. Monatelange Verzögerungen wurden die Regel, unter anderem aufgrund regelmäßiger und zum Teil absichtlich herbeigeführter Konkurse der Bauunternehmen, zum Beispiel um einheimischen Subunternehmern die Bezahlung ihrer Leistungen zu verweigern. Erst das Landesgesetz konnte dagegen Abhilfe schaffen.

Wenn sich das Bild, wie es sich jetzt abzeichnet und wie ich es hier beschrieben habe auch nur ansatzweise bestätigt, ist das ein autonomiepolitischer GAU. Die Landesregierung wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum sie hier voreilig eingeknickt ist, anstatt mit dem Zentralstaat beinharte Verhandlungen zu führen. Von einer starken und selbstbewussten Autonomie kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein — der Jubel von Herrn Mussner ist geschmacklos und grotesk.


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Comentârs

15 responses to “Bautengesetz: Autonomie außer Kraft.”

  1. pérvasion avatar

    Die Anspielung Bürde/Zuständigkeit (s. o.) möchte ich kurz erläutern: Ich meine damit nicht, dass neue Zuständigkeiten eine Bürde darstellen. Vielmehr will ich sagen, dass sehr häufig nicht echte Zuständigkeiten, sondern lediglich finanzielle und organisatorische Bürden an das Land übertragen werden — dann aber von der Mehrheitspartei als Kompetenzen verkauft werden.

    So dürfen wir zwar die Staatsstraßen mit unserem Geld auf Vordermann bringen und warten. De facto gehören sie aber nicht dem Land Südtirol, sondern noch immer dem Staat, der sich auch die Wartung jederzeit zurückholen kann.
    Die Gehälter der Lehrer dürfen wir ebenfalls bezahlen, viel zu oft sind wir aber gezwungen, staatliche Reformen zu übernehmen, die die Qualität unserer Schule mindern.
    Bei Post und Rai dürfen wir künftig vielleicht auch mitzahlen, wie bisher schon bei der Instandsetzung einiger Bahnhöfe. Eine ernstzunehmende (primäre) Zuständigkeit dafür werden wir aber trotzdem nicht bekommen.

  2. servus avatar
    servus

    Die dynamische Autonomie ist nicht tot? Meiner Meinung nach verwest sie schon, denn alles was noch dynamisch ist sind die Einschränkungen. Alles muß nach den Staatsgesetzen ausgerichtet werden, bei wichtigen Dingen haben wir sowieso nichts zu melden. Alles zusammen stärkt die Brennergrenze und schwächt unser Land und das nicht nur wirtschaftlich.

  3. pérvasion avatar

    Ich zitiere auszugsweise aus einem Vortrag, gehalten von RA. Dr. Renate von Guggenberg, Direktorin der Abteilung Anwaltschaft des Landes Südtirol. Es geht um mehrere Urteile des Verfassungsgerichtshofs zu diesem Thema:

    Durch dieses Urteil hätte man in der Überzeugung bekräftigt werden können, das Land Südtirol hätte, wie die Autonome Provinz Trient, nach wie vor uneingeschränkte ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse auf dem Sachgebiet öffentliche Arbeiten.
    Heute kann gesagt werden, dass die Tragweite dieses Urteils seinerzeit unterschätzt wurde.

    […]

    Mit dem Urteil Nr. 411/2008 war endgültig klar, welche Grenzen dem Land Südtirol auf diesem Sachgebiet gesteckt worden sind. […] Praktisch haben die Regionen mit Sonderstatut und die autonomen Provinzen von Trient und Bozen auf dem Sachgebiet öffentliche Arbeiten fast nur mehr die Möglichkeit, rein organisatorische Aspekte zu regeln.

    […]

    Bevor der Verfassungsgerichtshof auf die einzelnen Rügen eingeht, beschäftigt er sich mit der Zuständigkeit der Provinz Trient in Sachen öffentliche Arbeiten.
    Dabei kommt er zum Schluss, dass das Autonomiestatut den Autonomen Provinzen von Trient und Bozen zwar ausdrücklich die ausschließliche Zuständigkeit auf dem Sachgebiet öffentliche Arbeiten von Landesinteresse, also eine größere Autonomie als den Regionen mit Normalstatut, zuerkennt, was aber nicht bedeutet, dass der Landesgesetzgeber frei ist und dass die grundlegenden Bestimmungen des staatlichen Vergabegesetzbuches keine Anwendung finden, da ja auch der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis durch Art. 4 des Autonomiestatuts Grenzen gesetzt sind. Diese Grenzen sind die italienische Verfassung, die Grundsätze der Rechtsordnung der Republik, die internationalen Verpflichtungen und die nationalen Interessen sowie die grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik.

    […]

    Da die von den Bestimmungen des staatlichen Vergabegesetzbuches ableitbaren Grundsätze grundlegende Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik sind, hat sich die Autonome Provinz an die Bestimmungen des Vergabegesetzbuches bezüglich Auswahl des Auftragsnehmers, Vertragsabschluss, Ausführung desselben sowie gerichtliche Streitigkeiten zu halten.

    Der Vortrag kann von der Homepage des Ressorts für Hochbau heruntergeladen werden. Unterstreichungen von mir.

  4. niwo avatar
    niwo

    Von einer starken und selbstbewussten Autonomie kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein

    Erstaunlich was sich im Land der Vorzeigeautonomie so tut. Wer hier noch abstreitet, dass es höchst an der Zeit ist laut über neue Wege nachzudenken (Vollautonomie, Selbstbestimmung) ist entweder naiv, ein Narr oder ein hoffnungsloser Zentralist/Nationalist.

  5. Mike avatar
    Mike

    Größere Bauaufträge müssen schon heute europaweit ausgeschrieben werden:
    http://www.vondonat-quardt.de/Leitfaden_Bauauftraege.pdf

    Dass Aufträge über eine 1/2 Million in Südtirol, jetzt staatsweit ausgeschrieben werden müssen, finde ich eigentlich nur fair.
    Schließlich können auch Südtiroler Firmen, an allen öffentlichen staatsweiten Ausschreibungen, für die Übernahme von Bauaufträge aus ganz Italien, teilnehmen.
    Mit welchen Recht kann man da noch verlangen, dass die Bauaufträge in der Provinz Südtirol weiter wie bisher, bevorzugt an einheimische Firmen vergeben werden müssen?!

    Auch kleineren Bauaufträge europaweit auszuschreiben, hätte wohl nicht nur Vorteile. Der Konkurrenzdruck wäre sicher noch gnadenloser als bisher, was einigen Baufirmen vor und hinter der Brennergrenze, sicherlich das Genick brechen dürfte.

  6. niwo avatar
    niwo

    Dass Aufträge über eine 1/2 Million in Südtirol, jetzt staatsweit ausgeschrieben werden müssen, finde ich eigentlich nur fair.

    Europaweite Ausschreibungen sind OK. Wenn eine bestimmte Materie auf das italienische Staatsgebiet eingegrenzt wird, wird unsere Autonomie automatisch ad absurdum geführt, da dies der nationalstaatlichen Logik folgt. Diese Logik wird nun im Bereich der Bauaufträge gestärkt und ist auch sonst in vielen wirtschaftlichen/rechtlichen/gesellschaftlichen Entwicklungen das unumstößliche Leitprinzip. Unsere Autonomie wird dadurch immer mehr eine leere Hülse.

  7. ja avatar
    ja

    Es ist keine nationalstaatliche Logik, sondern eine politische Massnahme zur wirtschaftlichen Integration der Regionen mit dem Ziel Produktionskosten zu senken und die Mobilität der Unternehmen und Arbeitnehmer zu erhöhen.

    Was Ausschreibungen anbelangt hat auch der nationale Gesetzgeber nur wenig Handlungsspielraum da er der EU-Ideologie bezüglich wirtschaftlicher und sozialer Integration sowie Effizienzbestrebungen zu folgen hat.

    Man sollte Bereiche in welchem die Autonomie mehr Schaden als Nutzen für die Region bringt leicht aufgeben können.

  8. pérvasion avatar

    Es ist keine nationalstaatliche Logik, sondern eine politische Massnahme zur wirtschaftlichen Integration der Regionen mit dem Ziel Produktionskosten zu senken und die Mobilität der Unternehmen und Arbeitnehmer zu erhöhen.

    Die Integration italienischer Regionen unter Ausschluss der angrenzenden »ausländischen« Regionen ist keine nationalstaatliche Logik? Die Aushebelung autonomer Gesetzgebung zugunsten zentralstaatlicher Regelungen ist keine nationalstaatliche Logik?

    Was Ausschreibungen anbelangt hat auch der nationale Gesetzgeber nur wenig Handlungsspielraum da er der EU-Ideologie bezüglich wirtschaftlicher und sozialer Integration sowie Effizienzbestrebungen zu folgen hat.

    Das (mittlerweile großteils außer Kraft gesetzte) Südtiroler Gesetz war aber in vielen Punkten mit dem Staatsgesetz inkompatibel und nur in wenigen Punkten im Widerspruch zur neuen EU-Richtlinie. Das Land hätte seine Norm — wie es schließlich auch der Staat gemacht hat — an die EU-Richtlinie anpassen können, wenn es tatsächlich eine Zuständigkeit auf diesem Gebiet hätte.

    Man sollte Bereiche in welchem die Autonomie mehr Schaden als Nutzen für die Region bringt leicht aufgeben können.

    Von welchem Schaden und von welchem Nutzen sprichst du? Eine Öffnung ist durchaus wünschenswert, ein autonomes Gebiet sollte jedoch innerhalb der EU-weiten Rahmenbedingungen selbst entscheiden, wie es dieses Gebiet regelt und wem gegenüber es sich öffnet (z.B. auch gegenüber Nordtirol, Europaregion lässt grüßen). Gibt es einen staatlichen Handlungsspielraum, muss dieser in Südtirol vom Land wahrgenommen werden. Alles andere ist eine Beschneidung der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis, die ja aber — wie aus dem oben zitierten Vortrag klar und deutlich hervorgeht — gar keine ist.

  9. ko avatar
    ko

    Es ist eine nationalstaatliche Logik!
    Die Wirtschaft ist heutzutage die Italianisierungsmaschinerie schlechthin. Anstatt mit den Nachbargebieten zusammenzuarbeiten, die ja ähnliche Gegebenheiten hätten, muß die südtiroler Wirtschaft mit dem italienischen Staatsgebiet zusammenarbeiten und setzt damit die Autonomie praktisch ausser Kraft. Das aber nicht zugunsten der südtiroler Betriebe sondern zugunsten der italienischen Betriebe.
    Hätte die Europaregion Gültigkeit müßte man doch zB. eine gesamttiroler Firma gründen können, oder es müßten unsere Firmen Vertragspartner von österreichischen Betrieben werden können.

  10. niwo avatar
    niwo

    @ja

    Man sollte Bereiche in welchem die Autonomie mehr Schaden als Nutzen für die Region bringt leicht aufgeben können.

    Könntest Du uns einige Beispiele auflisten, wo die Autonomie mehr Schaden als Nutzen bringt?

    Wo liegt Deiner Meinung der Nutzen, wenn in Zukunft süditalienische Betriebe bei uns en masse Bauaufträge angeln, die faktisch von Südtiroler Steuergeldern finanziert werden, ohne, dass unsere Betriebe in diesen Regionen auch nur annähernd dieselben ökonomischen Möglichkeiten finden, schlicht und einfach weil dort für attraktive Aufträge kaum finanzieller Spielraum herrscht bzw. der Bausektor zu einer der Haupteinnahmequellen der organisierten Kriminalität zählt?

  11. Bauer avatar
    Bauer

    Man sollte Bereiche in welchem die Autonomie mehr Schaden als Nutzen für die Region bringt leicht aufgeben können.

    Die Autonomie kann prinzipiell nicht schaden, denn sie bedeutet Eigenverantwortung. Wenn wir finden, dass das staatliche Gesetz das bestmögliche ist können wir autonom entscheiden ein daran orientiertes ähnliches Gesetz zu erlassen. In diesem Fall aber haben wir nichts “aufgegeben” (wie “ja” nahelegt), sondern wir wurden zentralstaatlich dazu genötigt ohne gefragt zu werden, obwohl wir theoretisch die primäre Zuständigkeit hätten. Diese Autonomie ist eine Lachnummer.

  12. anonym avatar
    anonym

    Die angesprochene Euregio (Europaregion) ist nichts anderes als eine Luftblase, die von SVP, den Ebners &Co sowie ihren Partnern (ÖVP…) erfunden und brav aufgeblasen wird, um am Status Quo nichts zu ändern – alles soll so bleiben wie es ist!

    Die Autonomie schadet deswegen, weil sie vom einizig richtigen, nämlich der Selbstbestimmung, weiter abhält!

  13. ja avatar
    ja

    Es ist eine Aushebelung der Autonomie. Eine gerechtfertigte, aus bereits erwähnten Gründen.
    Auch kleine Aufträge können in Zukunft nicht mehr im Rotationsprinzip an lokale Handwerker vergeben werden nur weil diese eben lokal sind. Es ist ja nicht so, dass lokale Handwerker nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen können. Auch ist es nicht so, dass immer das billigste Angebot gewinnt. Es gewinnt das beste Angebot wobei Qualität und Kosten Auswahlkriterien sind. Es wird also lediglich mehr Konkurrenz für die Vergabe von kleinen Aufträgen geben. Dies dürfte die Kosten senken und die Qualität steigern.
    Kleine ausschliesslich lokal tätige Handwerker wird es in Zukunft wohl nicht mehr geben, da diese aufgrund ihrer nicht aussreichenden Grösse und Spezialisierung Nachteile in der Kostenstruktur haben und bei der Vergabe wenig konkurrenzfähig sein dürften. Bis jetzt sind diese Handwerker trotzdem zum Zug gekommen, da Ausschreibungen gezielt an lokale Unternehmen vergeben wurden. Alles in allem, in dieser Hinsicht eine zu begrüssende Änderung des Status Quo.
    Ich lehne die Autonomie als Selbstzweck ab. In diesem Fall handelt es sich um übergeordnete Ziele der Integration, welche eine Beschränkung der Eigenständigkeit der einzelnen Regionen rechtfertigt.

  14. jonny avatar
    jonny

    Was ändert sich schon gross?? Ob eine Südtiroler Firma die Ausschreibung gewinnt, und die Arbeit als subappalto an externe Firmen mit Arbeitern aus Süditalien, Rumänen oder Bulgaren weitergibt, oder ob diese “auswärtige Firma direkt die Ausschreibung gewinnt, jemand erkläre mit bitte den Unterschied????!!!

    Danke

  15. pérvasion avatar

    EU- Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Planungsaufträge haben auf europäischer und besonders auch auf nationaler Ebene eine schwer durchschaubare Vergabepraxis entstehen lassen. Nachdem das Landesbautengesetz im November 2009 zu Fall gekommen und durch den staatlichen Codice dei Contratti ersetzt worden war, hat sich diese Verunsicherung auch auf Landesebene ausgewirkt.

    […]

    Italien hat leider keine Tradition im Wettbewerbswesen. Im Codice dei Contratti sind daher die Spielregeln des Planungswettbewerbs nicht klar genug geregelt.

    […]

    Es ist zu den gegenwärtigen unsicheren rechtlichen Bedingungen oft schwierig eine in allen Punkten korrekte und für die Teilnehmer faire Wettbewerbsausschreibung zu erreichen. Die Kammer wird daher in Zukunft die Ausschreibungen weder genehmigen noch ablehnen.

    […]

    Die einzige rechtliche Basis für die öffentlichen Verwaltungen ist der “Codice dei Contratti”, der anstelle von Klarheit nur Verunsicherung bringt, und die einfachsten Prinzipien des Planungswettbewerbes in Frage stellt.

    […]

    Wäre es nicht sinnvoll mit der nationalen Architektenkammer Kontakt aufzunehmen und auf nationaler Ebene eine Wettbewerbsgruppe zu schaffen, die an unsere Erfahrungen anknüpft?

    Es gibt natürlich Kontakte zur nationalen Architektenkammer, doch hat der C.N.A. zurzeit wichtigere Probleme zu lösen. Zudem hat Italien eine andere Wettbewerbstradition und somit ist es nicht leicht, auf unsere Wettbewerbskultur, die sich an der Wettbewerbskultur der Schweiz, Deutschland und Österreich orientiert, aufzubauen.

    Aus einer Mitteilung der Südtiroler Architektenkammer zum Thema Architekturwettbewerbe.

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