Zunächst die gute Nachricht: Die dynamische Autonomie ist (noch) nicht tot. Die weniger gute lautet, dass die Dynamik immer öfter nicht zu unseren Gunsten verläuft. Erst kürzlich hatte ich die fortwährende Beschneidung der sogenannten Modellautonomie erwähnt, eine Entwicklung, die vom Landespresseamt (LPA) — anders als die Übertragung jeder noch so kleinen Bürde Zuständigkeit — nicht an die ganz große Glocke gehängt wird.
So hatte das Land im letzten Jahr Hals über Kopf wesentliche Teile des eigenen Bautengesetzes außer Kraft gesetzt, weil sie angeblich dem neuen Staatsgesetz widersprachen. Mit dem sich ergebenden gesetzlichen Vakuum kamen öffentliche Ausschreibungen in Südtirol über Monate fast gänzlich zum Erliegen, und das zu allem Überfluss während einer Wirtschaftskrise.
Erst jetzt lichtet sich allmählich der Nebel um die neuen Ausschreibungsrichtlinien, wenngleich selbst Fachleute gestehen, noch immer nicht den vollen Durchblick erlangt zu haben. Was sich ankündigt, ist im Vergleich zum Landesgesetz jedoch alles andere als eine Verbesserung. Von angeblichen Vorteilen, wie sie uns Landesrat Mussner vor wenigen Wochen verkaufen wollte, ist bei näherem Hinsehen nicht viel übrig geblieben.
Laut Informationen seines Ressorts konnte im vergangenen Jahr der Löwenanteil an Bauaufträgen an einheimische Firmen vergeben werden. Mit dem neuen staatlichen Gesetz wird sich das aber grundlegend ändern: Alle Arbeiten ab einem Wert von einer halben Million Euro (und das sind im öffentlichen Bausektor wohl fast alle) müssen künftig staatsweit ausgeschrieben werden. Das benachteiligt die einheimischen Firmen und stärkt im Übrigen die laut Sonntagsreden nicht mehr existierende Staatsgrenze. Anders als das Bauunternehmen aus Syrakus darf ein Handwerker aus Steinach am Brenner bei einem öffentlichen Bauvorhaben in der Gemeinde Brenner nicht mitbieten.
Im Gegensatz zu Südtirol hat das Trentino sein eigenes Gesetz nicht voreilig abgeschafft, sondern zumindest vor dem Verfassungsgericht verteidigt. Dadurch konnte der Teil gerettet werden, der eine nach Gewerken aufgeteilte Vergabe von Bauaufträgen gestattet. Gewerke sind einzelne Bereiche oder Fachgebiete (bspw. Baumeister-, Schlosser- oder Malerarbeiten), in die Bauarbeiten für gewöhnlich gegliedert werden.
Die vom Trentino gerichtlich erkämpfte Möglichkeit einer getrennten Vergabe wurde von der Südtiroler Landesregierung abermals voreilig bejubelt. Denn wieder stellt sich heraus, dass es sich dabei um wirklich kleine Brötchen handelt:
- Die getrennte Ausschreibung und Vergabe von Bauarbeiten ist umständlich, teuer und eine große organisatorische Herausforderung. Für viele kleinere und mittlere Verwaltungen wird es unmöglich sein, diesen Aufwand zu betreiben.
- Die getrennte Ausschreibung bedarf laut richterlichem Urteil einer detaillierten Begründung und darf der ausschreibenden Körperschaft keinerlei Nachteile verursachen. Das ist bereits aufgrund der in Punkt 1 genannten Erschwernisse sehr schwierig. Außerdem verursacht die getrennte Vergabe in der Regel Konflikte zwischen den Firmen und führt im Schadens- oder Garantiefall zu Problemen, weil es äußerst schwierig ist, die Verantwortung eindeutig einem Gewerk zuzuordnen.
- Laut Richterspruch ist die getrennte Vergabe zwar grundsätzlich gestattet; doch selbst die einzelnen Ausschreibungen nach Gewerken müssen sich nach der gesamten Bausumme richten. Wenn also ein Bauwerk insgesamt mehr als eine halbe Million kostet, dann müssen die Malerarbeiten — selbst wenn deren Wert weit unter der halben Million liegt — ebenfalls staatsweit ausgeschrieben werden. Der Vorteil einer getrennten Vergabe bleibt demnach ohnehin fraglich.
Der von Landesrat Mussner gepriesene Vorzug der Neuregelung besteht angeblich darin, dass Südtirol das staatliche System übernommen hat, sich unsere Handwerker daran gewöhnen und dann in anderen Regionen zu denselben Konditionen mitbieten können, die sie aus Südtirol kennen. Auch gegen diese positive Auslegung sind gleich mehrere Zweifel angebracht:
- Kleine Handwerksbetriebe haben weder die organisatorische Struktur noch die personelle Ausstattung, um an Wettbewerben außerlandes teilzunehmen;
- Größere Südtiroler Unternehmen hatten schon bisher keine Schwierigkeiten, auf internationaler Ebene wichtige Aufträge an Land zu ziehen, so auch im benachbarten italienischen Ausland;
- Last but (absolutely) not least ist sowohl angesichts der schlechten Auftragslage italienischer Betriebe als auch im Hinblick auf die klammen Haushalte in anderen italienischen Regionen wohl eher das Gegenteil zu erwarten, und zwar, dass Firmen aus dem Süden massiv auf den Südtiroler Markt drängen werden.
Und dies wiederum wird gleich mehrere negative Folgen nach sich ziehen:
- Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bei einheimischen Unternehmen;
- Einbußen bei der Qualität, die wir bei Südtiroler Bauvorhaben in der Regel gewohnt sind (exzellente Ausbildung und hohe Spezialisierung bei Südtiroler Betrieben);
- Einbußen bei der Innovationsfähigkeit Südtiroler Bau- und Handwerksbetriebe (Klimahaus etc.);
- Voraussichtlich Lohndumping und/oder Einsparungen auf Kosten der Qualität;
- Italienisch wird die allgemein gültige lingua franca auf öffentlichen Baustellen in Südtirol;
- Möglicherweise Unterwanderung durch die organisierte Kriminalität, wie sie im restlichen Italien gang und gäbe ist — und gegen welche die bestehende staatliche Gesetzgebung laut Aussagen von Staatsanwälten keine angemessene Handhabe bietet (siehe Report-Bericht).
Diese Situation weckt unangenehme Erinnerungen an vergangene Zeiten, als sich (vor ca. 15-20 Jahren) bereits zahlreiche süditalienische Firmen Bauaufträge in Südtirol sichern konnten. Monatelange Verzögerungen wurden die Regel, unter anderem aufgrund regelmäßiger und zum Teil absichtlich herbeigeführter Konkurse der Bauunternehmen, zum Beispiel um einheimischen Subunternehmern die Bezahlung ihrer Leistungen zu verweigern. Erst das Landesgesetz konnte dagegen Abhilfe schaffen.
Wenn sich das Bild, wie es sich jetzt abzeichnet und wie ich es hier beschrieben habe auch nur ansatzweise bestätigt, ist das ein autonomiepolitischer GAU. Die Landesregierung wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum sie hier voreilig eingeknickt ist, anstatt mit dem Zentralstaat beinharte Verhandlungen zu führen. Von einer starken und selbstbewussten Autonomie kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein — der Jubel von Herrn Mussner ist geschmacklos und grotesk.
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