Auch im medialen Umgang mit dem Brunecker Frauenmord vom Dezember scheinen elementarste Persönlichkeitsrechte nicht zu gelten. Warum auch, wenn der volle Name des Verdächtigen von den Carabinieri in Pressemitteilungen hinausposaunt wird? Kurz darauf erscheinen — neben dem ungekürzten Namen — Fotos des mutmaßlichen Täters in den Zeitungen und auf den Onlineportalen.
Medienethik? Fehlanzeige. Statt einer dringend nötigen Diskussion über Femizide vor allem billige Zurschaustellung.
Den Vogel hat aber mal wieder die Tageszeitung abgeschossen, mit ihrer heutigen (voyeuristischen) Titelgeschichte:
Das Leben des P. P.
Friedhofsschändungen,
Drogen- und Alkoholexzesse
und ein Leben am Rand der
Gesellschaft: Wer ist P. P.?
Der Name ist im Original natürlich voll ausgeschrieben.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und es gilt die Unschuldsvermutung.
Scrì na resposta